Berlin/Köln. Deutschland ist ein Einwanderungsland, und das ist auch gut so. Schließlich altert unsere Bevölkerung dramatisch: Die Zahl der Bürger im Erwerbsalter wird innerhalb der nächsten 20 Jahre um fünf bis sechs Millionen schrumpfen. Das ist der „demografische Wandel“ (über den aktiv schon seit Jahren immer mal wieder berichtet hat).

Fachkräfte aus aller Welt ins Land zu holen, das ist denn auch ein wichtiges politisches Ziel, das die meisten Parteien unterschreiben. Dazu beitragen soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit 1. März 2020 in Kraft ist.

Zuwanderung von Menschen aus anderen EU-Staaten wird bald deutlich nachlassen

Zunächst muss man wissen: Bei Zu- und Abwanderung gibt es viel Bewegung. So kamen im Jahr 2018 knapp 1,2 Millionen Menschen zu uns, mehr als die Hälfte von ihnen aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Im gleichen Jahr haben rund 640.000 Ausländer Deutschland verlassen.

Das Plus von gut 520.000 Köpfen in nur einem Jahr ist aber nur eine Momentaufnahme: „Die zuletzt erfreulich große Zuwanderung aus anderen EU-Staaten wird bald deutlich nachlassen“, erklärt Professor Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. „Denn Länder etwa in Osteuropa kämpfen mit dem gleichen demografischen Problem wie wir.“

Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten wird erleichtert – unter präzisen Bedingungen

Nun steht EU-Bürgern der deutsche Arbeitsmarkt ja generell offen, es gilt da einfach die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit. „Für Fachkräfte ohne Studium aus den sogenannten Drittstaaten dagegen war es bisher sehr schwer, einen Job in Deutschland anzunehmen“, so Plünnecke. „Genau das ist mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich erleichtert worden. Missbrauch wird zugleich vorgebeugt.“

Die neuen Regeln: Fachkräfte mit Berufsausbildung aus der Ferne, also zum Beispiel aus Indien oder Brasilien, dürfen für bis zu sechs Monate einreisen, um sich eine Stelle zu suchen – unter drei Voraussetzungen. Sie müssen erstens eine formale Berufsqualifikation haben: „Das wird jeweils von einer deutschen Behörde geprüft“, betont der Experte. „Diese Anerkennungsverfahren sollten aber so schnell und unbürokratisch wie möglich ablaufen, das würde unseren Betrieben helfen.“

Wer kein Deutsch kann, darf nicht zur Arbeitssuche einreisen

Zweitens müssen die Jobsucher nachweisen, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Und drittens müssen die potenziellen Zuwanderer Deutschkenntnisse mitbringen. „Das ist eine schwierige Hürde“, sagt Plünnecke. „Wir beobachten übrigens gerade, dass Deutschkurse weltweit stärker gefragt sind als früher. Es bräuchte aber mehr Deutschlehrer im Ausland!“

Die Reform allein bringt freilich noch niemanden zu uns. Und es wird noch eine Weile dauern, bis sich die neuen Möglichkeiten, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet, weltweit herumgesprochen haben. Dazu trägt ein spezielles Infoportal der Regierung für Fachkräfte aus dem Ausland bei – sein programmatischer Name: „Make it in Germany“.