Eigentlich sollte alles einfacher werden – mit dem Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz „eAU“: Erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den „gelben Schein“ seit Jahresbeginn nicht mehr jeweils an Betrieb und Krankenkasse schicken. Stattdessen erhalten die Unternehmen die eAU von der Kasse, an die sie zuvor von der Arztpraxis auf digitalem Weg übermittelt wurde.

Doch das neue System läuft leider überhaupt nicht rund. Laut Umfrage des Familienunternehmer-Verbands unter seinen Mitgliedern führt es zu Chaos. Die Folge: Krank gemeldeten Beschäftigten droht eine verzögerte Lohnabrechnung.

Die Firma bekommt die eAU nämlich nicht einfach so von der Kasse, sie muss sie dort abrufen. Das klappt aber nur, wenn die Arztpraxis die Daten rechtzeitig einpflegt. Was nicht immer passiert. Zudem machen noch nicht alle Ärzte mit beim digitalen System.

Lästige Ausnahmen verkomplizieren das Verfahren zusätzlich. So gilt die eAU nicht für Eltern, die Kinderkrankengeld beantragen, nicht für privat Versicherte und nicht für Minijobber. Sie alle müssen weiterhin den „gelben Schein“ in die Post stecken.

Diese Missstände sollte die Bundesregierung eilig aus der Welt schaffen. Erster Schritt: Die Kassen sollten die eAU automatisch an die Betriebe weiterleiten müssen. Darauf hätte man im Gesundheitsministerium freilich von Anfang an kommen können …

Thomas Goldau
Redaktionsleiter aktiv

Thomas Goldau schreibt bei aktiv vor allem über Wirtschafts- und Politikthemen. Nach dem Politikstudium an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg und einem Zeitungsvolontariat beim „Offenburger Tageblatt“ hat er bei Tageszeitungen und einem Wirtschaftsmagazin über den Politikbetrieb in Bonn, Berlin und Brüssel berichtet. Privat zieht es den Familienvater regelmäßig mit dem Wohnmobil in die Ferne.

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