Karlsruhe. Keinen Kitaplatz bekommen? Dann gibt’s jetzt Kohle! Mütter, die für ihr Kleinkind keinen Betreuungsplatz finden und deshalb nicht zurück ins Berufsleben können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz! Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Und damit unmissverständlich klargemacht: Städte, die beim Ausbau der Kitaplätze trödeln, müssen blechen!

Geklagt hatten drei Mütter aus Leipzig. Alle hatten kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt einen Kitaplatz nach einem Jahr Elternzeit beantragt. Dennoch waren sie zunächst leer ausgegangen und konnten erst Monate später wieder zurück in den Job. Die Sachsen-Metropole muss nun womöglich für den Verdienstausfall geradestehen.

Druck vom Gesetzgeber zahlt sich aus

Freuen können sich darüber nicht nur die drei Klägerinnen. Sondern alle Mütter, die nach dem ersten Geburtstag ihrer Kinder wieder arbeiten möchten. Ihre Position hat das Karlsruher Urteil beträchtlich gestärkt. Denn der Richterspruch dürfte dafür sorgen, dass beim Ausbau des Betreuungsangebots weiter ordentlich Tempo gemacht wird.

Immerhin: „Bei der letzten Erhebung im März 2016 wurden 33 Prozent aller Kinder unter drei Jahren außer Haus betreut“, sagt Wido Geis vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). „2008 lag diese Quote nur rund halb so hoch.“ Und er weiß auch, warum: „Damals wurde der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- bis Dreijährige beschlossen – der dann 2013 in Kraft trat.“ Dass man nicht nur einen Kitaplatz, sondern auch viel Geld einklagen kann, verschärft den Druck auf die Kommunen.

Denn die 33 Prozent reichen nicht. „Der Bedarf wird auf über 40 Prozent geschätzt“, sagt Donate Kluxen-Pyta, Expertin beim Arbeitgeberdachverband BDA in Berlin. „Und er dürfte bei besserem Platzangebot weiter steigen.“ Anderswo in Europa arbeiten deutlich mehr Mütter mit kleinen Kindern. Die Frauen bleiben beruflich am Ball – und haben es so auch leichter, beim Entgelt mitzuhalten.