Die Teilzeitarbeit zählt zu den Erfolgsgeschichten im betrieblichen Alltag. Arbeitnehmer passen ihre individuelle Arbeitszeit der Lebenssituation an. Die Unternehmen finden und halten oft Fachkräfte, indem sie ihnen verkürztes Arbeiten ermöglichen.
So ist die Erwerbsquote von Frauen seit 2000 von 61 auf 74 Prozent gestiegen. Und jeder siebte Teilzeitler arbeitet lediglich reduziert, um sich aus- oder weiterzubilden.
Doch für manche hat Teilzeit ein eher negatives Image. Sie wird sogar als „prekär“ verteufelt. Die angebliche „Teilzeitfalle“ hat daher die Politik auf den Plan gerufen. Deren Antwort: ein neues Gesetz.
Mit der„Brückenteilzeit“ bürdet die Große Koalition Unternehmen ab 45 Mitarbeitern eine neue Last auf. Schon ab 2019 haben Mitarbeiter, die ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen, einen rechtlichen Anspruch auf anschließende Rückkehr in die Vollzeit. Wie ein Unternehmen in der Zwischenzeit mit der dadurch entstehenden Personallücke klarkommen soll, steht leider nicht im Gesetz.
Die Herausforderungen eng getakteter Lieferketten, zunehmend individueller Kundenwünsche und Auftragsschwankungen lassen sich nur im Team meistern. Hier entscheidet sich, ob ein Unternehmen wettbewerbsfähig ist und bestehen kann.
Wenn Mitarbeiter noch selbstständiger über ihre Arbeitszeit entscheiden dürfen, brauchen Unternehmen im Gegenzug mehr Möglichkeiten, Ausgleich zu schaffen.
Dringend geboten ist es daher, die unnötig starren Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu lockern. Und: Befristete Beschäftigung, Zeitarbeit und Werkverträge sind bewährte flexible Instrumente.
Wer diese dann wieder „prekär“ nennt, beweist vor allem eins: Ahnungslosigkeit.