Frankfurt. Digitalisierung setzt Flexibilität frei: schnellere Entscheidungsprozesse, effizienter Einsatz von Arbeitskraft, moderne Beschäftigungsformen sind möglich. Inwiefern da die alten Regeln noch passen, erklärt Arbeitsrechts-Experte Professor Franz-Josef Rose vom Arbeitgeberverband Hessenmetall.

Flexibilität bei der Arbeitszeit: Ist das überhaupt rechtlich machbar?

Der jüngste Tarifabschluss bringt schon mehr Flexibilität für beide Seiten: Mehr 40-Stunden-Verträge sollen die erweiterten Teilzeitmöglichkeiten ausgleichen; das tarifliche Arbeitszeitvolumen bleibt unangetastet. Wichtig wären zudem eine wochenbezogene Arbeitszeitbetrachtung entsprechend EU-Recht sowie eine angepasste Ruhezeitenregelung. Da muss der Gesetzgeber ran.

Verliert denn der Betrieb bei mehr Flexibilität nicht die Kontrolle?

Das ist eine Frage der Unternehmenskultur. Wir müssen weg von Misstrauen und Kontrolle und stattdessen mehr Eigenverantwortung und Vertrauen schaffen. Flexibles Arbeiten bedeutet, das Ergebnis zu beurteilen, nicht, wie und wo es zustande kam.

Hat veränderte Unternehmenskultur auch Einfluss auf die Sozialpartner?

Klar ist: Die Digitalisierung ist für alle eine große Herausforderung. Sie verändert sowohl die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch zwischen Unternehmen und Betriebsräten. Eine kooperative Kultur hilft, damit die Sozialpartner an einem Strang ziehen und die Weichen für die Zukunft stellen können.