Berlin. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die Große Koalition noch eine ziemlich dicke Kuh vom Eis geholt: Der Bundestag hat das Regelwerk für Betriebsrenten deutlich verbessert. Laut Arbeitsministerin Andrea Nahles bringt das „neue und attraktive Möglichkeiten für die zusätzliche Altersvorsorge, vor allem für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und in kleinen und mittelständischen Betrieben“.

Die Änderungen gelten ab Anfang 2018. AKTIV erklärt die wichtigsten Punkte:

Zielrente

Neben die bisherigen Vorsorge-Varianten tritt das „Sozialpartnermodell“. Im Rahmen eines Tarifvertrags können Betriebsrenten mit „reiner Beitragszusage“ vereinbart werden, für die die Firma später nicht haften muss. So eine „Zielrente“ dürfte auf lange Sicht aber höher ausfallen, weil über die Versorgungswerke laufend sehr viel Geld chancenreicher angelegt werden kann. Dem steht ein gewisses Risiko gegenüber. Die Tarifparteien legen jeweils fest, in welchem Verhältnis Sicherheit und Renditechancen stehen sollen.

Optionssystem

Die Tarifparteien dürfen eine automatische Altersvorsorge vereinbaren: Jeder Mitarbeiter spart dann von Anfang an ganz selbstverständlich per Entgeltumwandlung – außer, er entscheidet sich bewusst gegen diese zusätzliche Vorsorge. Bisher läuft es genau andersrum.

Zuschuss

Nutzt ein Mitarbeiter die Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttolohns steuer- und abgabenfrei gespart wird, darf auch der Betrieb entsprechend weniger Sozialbeiträge bezahlen. Diesen Vorteil muss die Firma künftig pauschaliert an den Beschäftigten durchreichen – der fürs Alter gesparte Betrag erhöht sich so um 15 Prozent. Für neu abgeschlossene Verträge gilt das ab 2019, ansonsten ab 2022. Per Tarifvertrag kann aber von dieser Vorgabe abgewichen werden, die zudem nicht für alle der alten Vorsorge-Varianten greift.

Steuervorteil

Die steuerliche Förderung der Betriebsrenten wird allgemein ausgeweitet: Der normalerweise stets nur leicht steigende Höchstbetrag fürs steuerfreie Sparen wird jetzt auf einen Schlag verdoppelt, auf mehr als 6.000 Euro pro Jahr.

Geringverdiener

Falls jemand im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sein sollte, hat sich das Sparen trotzdem gelohnt: Betriebsrenten werden künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet (das gilt auch für Menschen, die schon jetzt im Ruhestand sind); der Freibetrag liegt zunächst bei rund 200 Euro. Außerdem wird besonders gefördert, wer maximal 2.200 Euro im Monat verdient – allerdings indirekt: Spendiert die Firma zwischen 240 und 480 Euro pro Jahr für die Betriebsrente, werden ihr 30 Prozent dieser Ausgaben vom Staat erstattet.

Riester-Rente

Die Grundzulage steigt von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Nutzt man die Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, entfällt die bisherige Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Auszahlungsphase.