Dresden. Sie haben ein Lächeln im Gesicht: Birgit Grunow (55) und Daniel Hupka (34) sind in Unternehmen immer gern gesehen, denn sie kommen nur auf Einladung. Warum, wozu?
Die Gewerkschaftssekretärin von der IG BCE und der Jurist vom Arbeitgeberverband Nordostchemie sind die Spezialisten für den neuen Manteltarifvertrag „Potsdamer Modell“. Das Team erläutert das Vertragswerk in allen Facetten in den Firmen der ostdeutschen Chemie. Und zeigt Mittelständlern, kleinen Firmen und Werken großer Konzerne, welche Vielfalt an Lösungen sich bietet.
Diese gemeinsame Dienstleistung der Sozialpartner ist bei Chefs und Betriebsräten sehr gefragt. „Seit Jahresbeginn haben wir schon in mehr als 20 Betrieben Beratungen durchgeführt“, berichtet Hupka. Die dauern gewöhnlich zwei bis drei Stunden.
Belange von Unternehmen und Mitarbeitern zusammenbringen
„Wir berichten Unternehmensführung und Betriebsrat neutral darüber, was geht, welche Varianten möglich sind und welche Konsequenzen bestimmte Entscheidungen nach sich ziehen“, erklärt Grunow. Manchmal genügt der Experten-Vortrag, aber oft gibt es detaillierte Nachfragen und auch Diskussionen.
Ist der Tarifvertrag denn so kompliziert? „Modern, komplex und flexibel beschreibt es wesentlich besser“, sagt Hupka. „Der Vertrag bietet sehr viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, um das in den Tarifverhandlungen angestrebte Ziel zu erfüllen.“
Hierbei geht es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Das Potsdamer Modell ermöglicht es den Tarifpartnern erstmals, eine Betriebsvereinbarung genau so abzuschließen, dass sie die betrieblichen Belange und die persönlichen Ansprüche der Beschäftigten zusammenbringt. Die Kernpunkte dabei: Die Tarifpartner können im Betrieb die Wochenarbeitszeit in einem Korridor von 32 bis 40 Stunden festlegen. Wird man sich nicht einig, gilt eine Auffangregelung. Die reduziert stufenweise die bislang geltende Arbeitszeit von 40 Stunden bis 2023 auf 38,5 Stunden.
Diskussion auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ermöglichen
Zudem sind Regelungen für eine individuelle Wahlarbeitszeit ab 32 Stunden möglich. Die gelten befristet und führen nach Ablauf automatisch zurück zur allgemein festgelegten betrieblichen Arbeitszeit. „Am besten klappt eine Einigung, wenn Betriebsrat und Unternehmensführung auf Augenhöhe diskutieren“, betont Grunow.
Ein gutes Verhältnis besteht auch im Expertenteam, das sich beim gemeinsamen Erarbeiten der Präsentation zum Potsdamer Modell kennen und schätzen gelernt hat. Im Kalender der beiden stehen noch weitere Termine, bislang bis hinein in den November. Doch es gilt: „Solange noch Bedarf besteht, stehen wir bereit.“