Mehr Flexibilität bei der Arbeit? Leider Fehlanzeige!

Arbeitszeitgesetz: Der erste Reform-Entwurf enttäuscht – was jetzt auf dem Spiel steht

Deutschland will das Arbeitszeitgesetz modernisieren – doch der erste Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium bremst, statt zu flexibilisieren. Was Beschäftigte und Unternehmen wirklich brauchen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Das Arbeitszeitgesetz soll von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden – für mehr Flexibilität bei Familie und Beruf.
  • Der erste Entwurf aus dem Arbeitsministerium greift nur für rund ein Fünftel aller Betriebe und setzt dabei hohe Hürden.
  • Geplant ist auch eine tagesaktuelle elektronische Arbeitszeiterfassung, die Vertrauensarbeitszeit faktisch abschaffen würde.

Der Acht-Stunden-Tag: Ein Modell aus dem Jahr 1918 – und warum es heute nicht mehr passt

Die Bundesregierung will Arbeit flexibler gestalten und dafür das Arbeitszeitgesetz reformieren – „auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. So steht es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom Mai 2025. Mitte Juni 2026 wurde endlich ein erster Entwurf aus dem von SPD-Chefin Bärbel Bas geführten Arbeitsministerium bekannt. Mehr Flexibilität? Leider Fehlanzeige! „Der Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle“, schimpfte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU/CSU, sah im Vorschlag sogar einen „Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag – zulasten des Mittelstandes“. Aber worum geht es da überhaupt?

Sehen Sie in diesem Video, was die hohe Teilzeitquote bedeutet und warum viele Menschen gern mehr arbeiten würden:

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Zentraler Punkt: Die Höchstarbeitszeit soll nur wöchentlich statt wie bisher täglich bemessen und betrachtet werden. Bisher gilt im Grundsatz der Acht-Stunden-Tag, ausnahmsweise darf man auch bis zu zehn Stunden arbeiten. „Das Arbeitszeitgesetz kommt aus dem Industriezeitalter“, sagt Andrea Hammermann vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). „Die Art und Zusammensetzung der Aufgaben hat sich seitdem in vielen Berufen verändert. Damit muss auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz heute anders bewertet werden.“ 

Fakten & Hintergründe

Mit dem Acht-Stunden-Tag ist Deutschland strenger als die EU-Arbeitszeitrichtlinie. „Diese sieht explizit eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden vor, was mehr Flexibilität bei der Verteilung über die Woche ermöglicht“, erklärt die IW-Expertin. Die laut Koalitionsvertrag geplante Reform könnte den Unternehmen mehr Spielraum geben, etwa bei Schichtplänen und Auftragsspitzen. Es geht also nicht um mehr Wochenarbeitszeit pro Kopf, sondern um modernere Möglichkeiten, diese Arbeitszeit zu verteilen.

Wie der Acht-Stunden-Tag nach Deutschland kam

Am 15. November 1918, kurz nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, schlossen Arbeitgeber und Gewerkschaften das sogenannte Stinnes-Legien-Abkommen – benannt nach dem Großindustriellen Hugo Stinnes und dem Gewerkschaftsführer Carl Legien. Die Arbeitgeber erkannten die Gewerkschaften erstmals als Verhandlungspartner an; im Gegenzug verzichteten die Gewerkschaften auf Forderungen nach Verstaatlichung der Industrie. Der Acht-Stunden-Tag war der zentrale Kompromiss. 1994 wurde er im bis heute gültigen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzlich festgeschrieben: Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, ausnahmsweise sind bis zu zehn Stunden möglich.

Familie und Beruf vereinbaren: Wo Beschäftigte heute an Grenzen stoßen

Auch die Mitarbeiter würden profitieren. „Viele Beschäftigte haben heute mehr Flexibilitätsmöglichkeiten, nutzen diese auch – stoßen dabei aber an rechtliche Grenzen“, sagt Hammermann. Wer nachmittags Kinder aus der Kita abholt und dafür abends noch ein paar dienstliche Mails beantwortet, kann die EU-weit vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden kaum einhalten. „Wenn ich Familie und Beruf besser in Einklang bringen kann durch eine andere Organisation meiner Arbeitszeiten, kann ich auch besser und mehr am Arbeitsmarkt teilhaben“, sagt Hammermann. „Das ist gerade für Frauen eine große Chance, fast die Hälfte von ihnen arbeitet in Teilzeit.“

„Viele Beschäftigte stoßen heute an rechtliche Grenzen“

Andrea Hammermann, Institut der deutschen Wirtschaft

 

2025 betrug die gewöhnliche Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen hierzulande 34,2 Stunden. Damit liegen wir unter dem europäischen Durchschnitt von 36,7 Stunden – vor allem, weil fast ein Drittel aller erwerbstätigen Bundesbürger in Teilzeit arbeitet.

Arbeitsministerium forderte Tarifbindung: Gesetzentwurf schließt 80 Prozent der Betriebe aus

Der aus dem Ministerium durchgesickerte Entwurf war nicht lösungsorientiert: Eine Wochenarbeitszeit sollte nur für tarifgebundene Betriebe infrage kommen. „Das betrifft nur etwa ein Fünftel aller Betriebe, 80 Prozent fallen damit schon mal raus“, so Hammermann. „Und selbst für die tarifgebundenen Betriebe wurden die Hürden hochgesetzt: durch zusätzliche Regelungen zum Gesundheitsschutz, obwohl der an vielen Stellen bereits gesetzlich geregelt ist.“

Elektronische Zeiterfassung am selben Tag: Bürokratie statt Vertrauensarbeitszeit

Außerdem war da von einer Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung am selben Tag zu lesen – auch für Menschen, deren Job gar nichts mit dem Computer zu tun hat. „Die damit verbundenen Kosten werden in dem Entwurf deutlich unterschätzt“, warnt die IW-Expertin. Arbeitgeberpräsident Dulger kritisierte eine „höchst bürokratische Regelung“, die den Schutz der Vertrauensarbeitszeit nicht gewährleiste. Gerade dieser Punkt ist für viele Betriebe ganz zentral: „Ihnen ist wichtiger, dass die Leistung stimmt, als dass sie genau nachhalten, wie lange jemand da war“, sagt Hammermann.

„Der Referentenentwurf strotzt vor Misstrauen in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten“

Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Wie es nun weitergeht, ist offen. Aus dem Arbeitsministerium war bis Redaktionsschluss nichts mehr dazu zu hören. Bundeskanzler Friedrich Merz erwartet jedenfalls einen neuen Gesetzentwurf bis zum Herbst.

Niklas Kuschkowitz

aktiv-Redakteur

Niklas Kuschkowitz schreibt bei aktiv über Wirtschafts- und Politikthemen. Studiert hat er Germanistik, Geschichte und Neuere Geschichte in Osnabrück und Köln. Nach einem journalistischen Fernsehvolontariat arbeitete er als Redakteur für das Redaktionsnetzwerk Deutschland, Sendungen der ARD und in der Unternehmenskommunikation. Privat lösen volle Fußballstadien und gemütliche Kinosäle große Freude in ihm aus. 

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