München. Bisher gibt es kaum Bewegung in der Tarifrunde für die Metall- und Elektro-Industrie (M+E). Mitte des Monats wird zum dritten Mal verhandelt – und erste Warnstreiks gibt es schon. Dabei begibt sich die Gewerkschaft auf gefährliches Terrain.
Zum einen beharrt die IG Metall bisher nicht nur auf 6 Prozent mehr Entgelt, sondern auch auf einer zeitweisen 28-Stunden-Woche mit teilweisem Entgeltausgleich für bestimmte Gruppen. Dazu erklärt Professor Richard Giesen, Arbeitsrechtler an der LMU München: „Wenn verschiedene Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden, kann ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot angenommen werden.“ Das führe zur Rechtswidrigkeit dieser speziellen Tarifforderung – und, gibt der Jurist zu bedenken, „in der Folge zur Rechtswidrigkeit des betreffenden Streiks“.
Erst 2016 hat das Bundesarbeitsgericht (in seinem Urteil gegen die Fluglotsen-Gewerkschaft GdF) unterstrichen: Setzt sich ein Streik auch nur für ein einziges unzulässiges Tarifziel ein, dann ist dieser Streik insgesamt rechtswidrig.
Zum anderen hat sich die IG Metall als neues Druckmittel einen bis zu 24-stündigen „Tagesstreik“ ausgedacht. Den soll es jeweils nur nach betrieblicher Abstimmung und Genehmigung des Gewerkschaftsvorstands geben, Teilnehmer würden Streikgeld erhalten. Aus Sicht des Experten ist so eine Neuerung an sich erst mal kein Problem: Beide Tarifpartner dürfen auch mal andere Dinge probieren. Das hat der lange Rechtsstreit um eine Flashmob-Aktion in einem Berliner Supermarkt gezeigt (2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Gewerkschaft Verdi).
Aber: „Streikaktionen müssen stets verhältnismäßig sein“, betont Giesen. Das heißt, dass die Gewerkschaft jetzt nicht überziehen darf: „Exzessive Tagesstreiks könnten unverhältnismäßig werden – und damit dann rechtswidrig.“
Klar, jeder Stillstand kommt heutzutage viel teurer als früher, schließlich sind die Lieferbeziehungen viel dichter getaktet. Eine kleine Streikaktion hier kann zu langen Ausfällen dort führen. „Die Gewerkschaft muss da also wahnsinnig aufpassen“, findet Giesen.
„Konflikt schwächt die Akzeptanz des Flächentarifvertrags“
Übrigens auch aus einem anderen wichtigen Grund, wie beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall in Berlin betont wird. Eine stärkere Bindung an den Flächentarifvertrag, die die IG Metall ja selbst einfordert – genau die werde durch die laufende Tarifrunde erschwert. „Wir wissen, dass der Konflikt die Akzeptanz des Flächentarifs auf Seite der Unternehmen schwächt“, heißt es. Die mit langem Vorlauf organisierten Warnstreiks hätten mit dem Verhandlungsstand zudem nichts zu tun. „Eine überhöhte Entgeltforderung, eine völlig abwegige Arbeitszeitverkürzung – und dann noch routinemäßig Schäden am Produktionsablauf verursachen: Das ist keine Werbung für den Flächentarifvertrag.“
Die Gewerkschaft dürfe nicht unterschätzen, wie emotional aufgeladen das Thema Arbeitszeit auch bei den Unternehmen sei. Man könne da nur etwas vereinbaren, das „auch und gerade von kleineren Unternehmen genutzt werden kann – alles andere würde den Flächentarifvertrag sprengen“.