München. Auch dieses Mal haben es die Tarifvertragsparteien wieder geschafft: Angesichts der stabilen Konjunktur ging es um eine angemessene Entgelt-Erhöhung – und überdies um das Reizthema Arbeitszeit. Arbeitgeberverband und Gewerkschaft haben gezeigt, wie man scheinbar unvereinbare Wünsche in einem tragbaren Kompromiss zusammenbringt. Der Tarifstreit in Bayerns Metall- und Elektroindustrie ist beigelegt.

„Wir begrüßen die neu geschaffenen tariflichen Möglichkeiten für eine erhebliche Ausweitung des Arbeitszeitvolumens, darunter insbesondere die deutliche Ausweitung der Vergabe von 40-Stunden-Arbeitsverträgen“, sagte Angelique Renkhoff-Mücke, die Verhandlungsführerin des Verbands der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie (vbm). Der Tarifabschluss ermögliche Arbeitszeitflexibilisierung nach unten und nach oben. IG-Metall-Bezirksleiter Jürgen Wechsler sieht den „Einstieg in eine moderne Arbeitszeitgestaltung“.

Mehr Geld

Am 1. April steigen die Tarifentgelte um 4,3 Prozent. Für den Monat März gibt es eine Einmalzahlung von 100 Euro. Der Tarifvertrag gilt bis Ende März 2020 – das bringe den Unternehmen „besonders lange Planungssicherheit“, hob Renkhoff-Mücke hervor.

2019 gibt es keine „normale“ Lohnerhöhung, dafür aber zwei neue, auf Dauer angelegte Sonderzahlungen. Zum einen fließt ab dann jedes Jahr im Juli ein „tarifliches Zusatzgeld“ (T-ZUG) in Höhe von 27,5 Prozent des jeweiligen Monatsentgelts.

Zum anderen gibt es, ebenfalls jährlich, eine für alle gleich hohe Sonderzahlung. Im Jahr 2019 sind das in Bayern 400 Euro, in den Folgejahren 12,3 Prozent des Grundentgelts eines Jung-Facharbeiters. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann diese Sonderzahlung verschoben, gestrichen oder gesenkt werden: ein dauerhaftes Differenzierungselement, das der Lage der Betriebe Rechnung trägt.

Mehr freie Tage

Wer Kinder bis acht Jahre betreut, enge Angehörige pflegt oder schon länger Schicht arbeitet, kann das T-ZUG in der Regel (der Betrieb kann das in bestimmten Fällen ablehnen) in acht freie Tage tauschen – pro Kind/Angehörigem zweimal. Den ursprünglich von der IG Metall angestrebten Teilentgeltausgleich gibt es nicht: Wer weniger arbeitet, verdient auch weniger.

Mehr Flexibilität

Tarifbeschäftigte können in der Regel für 6 bis 24 Monate in Teilzeit (mindestens 28 Wochenstunden) gehen, mit Rückkehrrecht. Aber viele dürfen, dank der zusätzlichen 40-Stunden-Verträge, ab 2019 auch mehr arbeiten und verdienen.

Zudem wurde ein „Tarifvertrag Langzeitkonten“ vereinbart – damit man etwa für einen früheren Ruhestand vorarbeiten kann oder, sofern die Betriebsparteien dies vereinbaren, auch für ein Sabbatical.

Letztlich werde nicht nur das durch Teilzeitwünsche entfallende Arbeitsvolumen ausgeglichen, so vbm-Verhandlungsführerin Renkhoff-Mücke: Möglich sei unter dem Strich deutlich mehr. Das könne „dem Fachkräftemangel entgegenwirken“.