Schweinfurt. Bei der ersten Runde der Tarifverhandlungen für Bayerns Metall- und Elektroindustrie hat der Arbeitgeberverband vbm die Entgelt- Vorstellungen der IG Metall als unvernünftig hoch bezeichnet – und einen eigenen Forderungskatalog zum Thema Arbeitszeit vorgelegt.
Der vbm stellt seine Argumentation unter das Motto: „Nicht überdrehen“. Die IG Metall müsse „die Zukunft des bayerischen Standorts im Blick halten“, sagte Verhandlungsführerin Angelique Renkhoff-Mücke. Es gelte, „die Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neu auszubalancieren“. Arbeitszeit-Absenkungen sind laut Gesetz bereits möglich. Und für die Rückkehr in Vollzeit besteht im Manteltarifvertrag bereits eine Soll-Vorschrift.
Der vbm fordert die einvernehmliche Möglichkeit, für den einzelnen Arbeitnehmer von der 35-Stunden-Woche nach oben abzuweichen. In Sondersituationen soll mit Zustimmung des Betriebsrats auch kollektiv, bei entsprechend höherem Entgelt, die Arbeitszeit vorübergehend ausgeweitet werden können.
Das wäre auch im Sinne sehr vieler Beschäftigter. Eine von der IG Metall selbst in Auftrag gegebene Großumfrage hatte ergeben: In Bayern liegt für 22 Prozent die Wunsch-Arbeitszeit unter 35 Stunden – aber eine größere Gruppe, 31 Prozent, will am liebsten mehr arbeiten.
Zudem sollten laut vbm die Zeitzuschläge entfallen, wenn sich der Beschäftigte die Arbeit frei einteilen kann. Im Korsett jetziger Regelungen sind flexible Lösungen oft unmöglich.
„Sprengsatz für die Tarifbindung“ ist aus Sicht des vbm, was die IG Metall fordert: 6 Prozent mehr Lohn sowie den tariflichen Anspruch auf eine 28-Stunden-Woche für bis zu 24 Monate – ohne Begründungspflicht, mit Rückkehrrecht auf Vollzeit und teilweisem Entgeltausgleich.
Angesichts des Fachkräftemangels, so der vbm, wäre ein solcher Tarifvertrag für die Betriebe nicht umsetzbar. Der mit der Arbeitszeitverkürzung verknüpfte Teilentgeltausgleich käme einer Anreizprämie gleich. Der Wegfall von Kapazität sei im Betriebsalltag kaum zu kompensieren: „Arbeit muss erledigt werden, wenn sie anfällt. Sonst wandert sie dorthin, wo die Arbeitskräfte sind.“