Berlin. Fast alles wird teurer – vor allem Gas und Strom: Unternehmen wie Bürger schauen aus diesem Grund derzeit besonders oft hilfesuchend zum Staat. Insbesondere für Letztere hat die Bundesregierung kürzlich ein drittes Entlastungspaket beschlossen, dessen Volumen sie auf 65 Milliarden Euro beziffert.
Einige Maßnahmen bringen gezielte Entlastungen in der aktuellen Energiekrise. Andere Punkte waren schon im Koalitionsvertrag der Ampel verabredet oder ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt geplant. aktiv nennt die wichtigsten Punkte:
- Strompreisbremse. Für einen Basisverbrauch an Strom soll künftig ein vergünstigter Preis gelten. Finanziert werden soll diese Entlastung über das Abschöpfen von extrem hohen Gewinnen der Stromproduzenten.
- Energiepauschale. Rentner erhalten über die Rentenversicherung Anfang Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Da sie versteuert werden muss, kommt bei Senioren mit geringerem Einkommen netto mehr an. Studenten und Fachschüler erhalten einmalig 200 Euro, auch hier soll die Auszahlung schnell und unbürokratisch erfolgen.
- Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer auf Gas ist bis zum März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Die schon geltende Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wurde verlängert.
- CO2-Abgabe. Die für Anfang 2023 geplante Erhöhung wird um ein Jahr verschoben. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas hätte eigentlich um 5 Euro pro Tonne ansteigen sollen.
- Kalte Progression. Zum Beginn des kommenden Jahres sollen die Eckwerte des Einkommensteuertarifs deutlich nach oben angepasst werden, um eine heimliche Steuererhöhung durch die inflationsbedingte „kalte Progression“ abzuwenden. Es geht hier also letztlich nicht um eine Entlastung, sondern „nur“ um die Vermeidung einer zusätzlichen Belastung. Auch Anfang 2024 sollen die Eckwerte im Steuertarif deswegen erhöht werden.
- Rentenbeiträge. Steuerpflichtige sollen ihre Rentenbeiträge bereits ab 2023 voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
- Kindergeld und Kinderzuschlag. Für das erste und zweite Kind gibt es ab dem kommenden Jahr 18 Euro mehr im Monat, für das dritte 12 Euro. Der Betrag steigt damit bei den ersten drei Kindern auf je 237 Euro im Monat. Für das vierte Kind und alle weiteren bleibt der Betrag bei 250 Euro stabil. Auch der Kinderzuschlag für Kinder aus ärmeren Familien steigt: Ab 2023 gibt es monatlich 250 Euro. Dieser Zuschlag war bereits im Juli 2022 auf 229 Euro erhöht worden.
- Wohngeld. Ab 2023 gelten neue Regeln beim Wohngeld: Der Kreis der Bezugsberechtigten wird ausgeweitet, die Höhe der Leistung soll steigen.
- Bürgergeld. Das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) soll von einem neuen, höheren „Bürgergeld“ abgelöst werden. Der Regelsatz für einen Single soll ab Januar 500 Euro statt derzeit 449 Euro betragen.
Tarifparteien können einen Joker spielen
Bis zu 3.000 Euro „brutto gleich netto“: Dieses Angebot macht die Bundesregierung derzeit Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Deutschland. Auf eine Sonderzahlung bis zu dieser Höhe sollen keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern erhoben werden.
Für Hagen Lesch, Tarifexperte im Institut der deutschen Wirtschaft, kommt dieser Vorstoß angesichts der schwierigen Tarifverhandlungen in wichtigen Industriezweigen zum richtigen Zeitpunkt. Denn es gelte jetzt, eine mögliche Lohn-Preis-Spirale infolge zu hoher Lohnabschlüsse abzudämpfen. „Die steuerfreie Einmalzahlung könnte der Joker sein“, so der Ökonom.
Michael Stark schreibt aus der Münchner aktiv-Redaktion vor allem über Betriebe und Themen der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie. Darüber hinaus beschäftigt sich der Volkswirt immer wieder mit wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen. Das journalistische Handwerk lernte der gebürtige Hesse als Volontär bei der Mediengruppe Münchner Merkur/tz. An Wochenenden trifft man den Wahl-Landshuter regelmäßig im Eisstadion.
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