Berlin. Ein Bausparvertrag als reines Sparprogramm, auch wenn man gar nicht bauen will – das lohnt sich wegen der niedrigen Zinsen schon lange nicht mehr. Mit einer Ausnahme: Für junge Sparer kann ein Bausparvertrag prima sein, bis zu 2 Prozent sichere Rendite im Jahr sind drin!

Wenn man nämlich zwischen 16 und 24 Jahren den ersten Vertrag abschließt, gelten besondere Regeln. Ältere Bausparer müssen das staatlich geförderte Kapital für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwenden. Wer dagegen vor dem 25. Geburtstag einen Bausparvertrag startet, kann mit dem gesammelten Geld hinterher machen, was er will – also zum Beispiel ein Auto kaufen oder eine Weltreise machen. Diese Ausnahme gilt aber nur für einen einzigen Bausparvertrag im Leben!

Oft gibt es bessere Konditionen für junge Bausparer

Zudem profitieren junge Sparer bei vielen Bausparkassen von besseren Konditionen: Sie bekommen beispielsweise einen Bonus oder erhalten höhere Zinsen. Daher sollte man beim Vergleich der Anbieter auf solche Punkte besonders achten.

Trotzdem sind solche Bausparverträge an sich auch für die jungen Kunden noch nicht wirklich lukrativ, wie die unabhängige Stiftung Warentest ausgerechnet hat. Meist fressen nämlich die Kosten die Erträge größtenteils wieder auf, manche Verträge sind sogar ein Minusgeschäft.

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Nur mit der staatlichen Wohnungsbauprämie lohnt sich das Bausparen wirklich

Zum Rendite-Turbo wird ein Bausparvertrag daher erst, wenn und weil der junge Bausparer die staatliche Wohnungsbauprämie bekommt. Diese Prämie, deren Regeln übrigens seit Anfang 2021 etwas großzügiger ausgestaltet sind als zuvor, zahlt unser Sozialstaat an alle Bausparer ab 16, deren zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro pro Jahr liegt. Diese Bedingung halten die meisten Azubis und Berufseinsteiger locker ein.

Gefördert werden bis zu 700 Euro Sparleistung pro Jahr, was einer Sparrate von knapp 60 Euro im Monat entspricht. Praktisch: Es ist egal, wer auf den Vertrag einzahlt – wenn etwa die Oma so für den Enkel spart, ist das förderfähig. Auf die jeweilige Sparleistung legt der Staat jeweils 10 Prozent drauf. Es gibt also bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr – und genau dadurch kommt man unter dem Strich ins Plus. Aber Achtung: Die Wohnungsbauprämie gibt es jeweils nur auf Antrag!

Verheiratete Bausparer können bis zu 140 Wohnungsbauprämie im Jahr kassieren

Für verheiratete Bausparer gelten jeweils die doppelten Werte. Gefördert werden also bis zu 1.400 Euro Sparleistung im Jahr und Ehepaare bekommen bis zu 140 Euro Wohnungsbauprämie, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 70.000 Euro liegt. Das Brutto kann sogar deutlich höher sein, da ja die Werbungskosten, die Ausgaben für Handwerker und viele andere Posten die Steuerlast senken.

Einziges Manko bei diesem Rendite-Trick für junge Leute: Der Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre lang laufen. Wer will, kann danach natürlich einfach weitersparen.

Bausparen: Die Kontoführung darf nichts kosten

Mit einem Brief etwa 30 bis 60 Euro zurückholen – mindestens: Das dürfte jetzt sehr vielen Bausparerinnen und Bausparern möglich sein. Denn die Kontogebühren, die diverse Bausparkassen zum Beispiel als „Jahresentgelt“ oder „Servicepauschale“ eingeführt haben, sind in der Ansparphase eines Vertrags unzulässig.

So urteilte kürzlich der Bundesgerichtshof (15. 11.22, XI ZR 551/21). Das war keine große Überraschung mehr. Zum einen hatte dieses Gericht schon 2017 den Bausparkassen verboten, Kontoentgelte für die Darlehensphase zu verlangen. Danach hatten dann Oberlandesgerichte auch im Streit um Gebühren in der Ansparphase den Kunden recht gegeben. Hintergrund: Bausparkassen kassieren Abschlussgebühren von den Sparern und zahlen ihnen nur Mini-Zinsen – das muss genügen. Mit einer zusätzlichen Gebühr würden laut Urteil „Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt, welche die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat“.

Der aktuelle Richterspruch erging zwar speziell gegen die Bausparkasse BHW, bei der unabhängigen Stiftung Warentest ist man aber überzeugt: „Alle jährlich gezahlten Gebühren im Rahmen von Bausparverträgen sind rechtswidrig. Die Bausparkassen müssen sie erstatten.“ Und dies gelte nicht nur für drei Jahre rückwirkend, also für die übliche Verjährungsfrist, sondern sogar für mindestens zehn Jahre.

Wer nun zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückfordern möchte, findet dafür im Web Musterschreiben: bei der Stiftung ebenso wie bei den Verbraucherzentralen. Hier die Links: test.de/Gebührenerstattung und verbraucherzentrale.de/musterbrief/kontogebühren.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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