Düsseldorf. Ob bei Amazon oder im Laden um die Ecke: Beim Kauf von Kaffeevollautomaten, Fernsehgeräten, Smartphones oder anderer Elektronik raten Händler ihren Kunden oft zu einer Garantieverlängerung. Sie soll einspringen, wenn das Gerät vorzeitig Mucken macht oder sogar den Geist aufgibt.

Das klingt nach einem attraktiven Service. Schließlich kosten solche Geräte oft mehrere Hundert Euro. Dennoch raten Verbraucherschützer eher ab.

Gewährleistung für zwei Jahre und optionale Garantie in Anspruch nehmen

Für die ersten zwei Jahre nach dem Kauf muss ein Händler für Mängel der von ihm verkauften Produkte ohnehin geradestehen. Das nennt man Gewährleistungspflicht. Seit Januar 2022 ist das Gesetz durch die EU-Warenkauf-Richtlinie beim Kauf von Digitalprodukten wie Smartphones oder Laptops kundenfreundlicher:

  • Händler haben jetzt eine sogenannte Update-Verpflichtung. Damit soll sichergestellt werden, dass der Kunde Geräte und Software für einen Zeitraum, den er beim Kauf erwarten darf, auch nutzen kann. Dieser Zeitraum ist jedoch nicht festgelegt, sondern muss individuell betrachtet werden.
  • Bislang konnte der Händler ab dem siebten Monat verlangen, dass der Kunde beweist, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Jetzt muss der Verkäufer in den ersten zwölf Monaten beweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist. Der Käufer ist also erst nach der doppelten Zeit in der Pflicht.

Zusätzlich gibt es die Garantie seitens der Hersteller. Sie ist eine freiwillige Leistung. Wer diese im Schadensfall bekommen möchte, schließt eine so genannte Garantieverlängerung ab. Diese kostet zusätzlich Geld. Streng genommen ist sie also eine Versicherung.

Hier auf aktiv-online.de lesen Sie mehr darüber, was Verbraucher bei Garantie und Gewährleistung beachten sollten.

Verbraucherschützer finden solche Garantieverlängerungen für Elektrogeräte in der Regel nicht sinnvoll. Das hat mehrere Gründe: „Elektrogeräte sind zwar teuer, aber wenn sie nicht mehr funktionieren, ist das für niemanden existenzbedrohend“, sagt Iwona Husemann, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie rät darum: „Nur, wer seine existenziellen Risiken abgesichert hat, kann über eine Garantieversicherung für Smartphone, Kaffeevollautomat oder Kühlschrank nachdenken. Eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits- und zur Absicherung der Familie auch eine Risikolebensversicherung sind viel wichtiger als eine Garantieverlängerung für Haushaltsgeräte und Ähnliches.“

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Nicht in jedem Schadensfall gibt es Geld zurück

Doch selbst wenn man die wichtigsten Risiken abgesichert hat, sollte man sich eine Garantieversicherung nicht unbesehen aufschwatzen lassen. Gegen diese Verlängerung sprechen nämlich zunächst einmal die Kosten: „Wer den Preis für die Garantieverlängerung fünf bis sieben Jahre gezahlt hat, kommt unter Umständen schon in die Höhe des Neupreises des versicherten Produktes“, weiß die Verbraucherschützerin. Hat man in dieser Zeit keinen Schadensfall, ist das gezahlte Geld also weg.

Außerdem, so Husemann: „Nicht in jedem Schadensfall gibt es Geld zurück. Die Bedingungen für eine Erstattung sind oft intransparent und es gibt viele Ausnahmen.“ Schäden durch normalen Verschleiß sind bei einer einfachen Garantieverlängerung in der Regel sowieso nicht abgedeckt.

Geringer Zeitwert versus teure Kosten für Reparatur

Davon abgesehen wird bei größeren Defekten meistens nicht die aufwendige Reparatur, sondern nur der sogenannte Zeitwert bezahlt.

Dieser ist oft gering, weil zum Beispiel Fernseher oder Smartphones aufgrund der schnellen technischen Entwicklung rasch an Wert verlieren. „Wenn das Gerät nach dem Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nicht mehr funktioniert, bekommt man möglicherweise nur einen Bruchteil von dem, was es einmal wert war beziehungsweise was ein neues Gerät kosten wird“, so die Verbraucherschützerin. „Und das, obwohl man regelmäßig Beiträge bezahlt“.

Husemann gibt außerdem zu bedenken: „Letztlich kann man für alles eine Garantieverlängerung abschließen, für die Brille, den Herd, das Laptop: Nach welchen Kriterien schließt man sie also ab? Was versichert man, was nicht?“

Gratis-Garantieverlängerung lohnt sich

Trotzdem kann es sinnvoll sein, Garantieverlängerungen zu nutzen – nämlich dann, wenn sie umsonst sind. „Kostenlose Garantieverlängerungen gibt es bei einigen Geräten, wenn man sie beim Hersteller registriert“, erklärt Iwona Husemann. Speziell bei Laptops, Computern oder Digitalkameras sei dies oft der Fall.

Allerdings sind auch hier die Konditionen unterschiedlich, etwa was die Dauer der Zusatzgarantie betrifft: Manche Hersteller geben zusätzlich zwei bis drei, andere sogar fünf Jahre Zusatzgarantie. „Manche übernehmen die Garantie für das Material, andere für den Arbeitslohn bei einer Reparatur“, so Iwona Husemann. Im Schadensfall muss man also das Kleingedruckte genau lesen. Und bekommt im Zweifelsfall doch nicht, was man sich erhofft hat.