Berlin. Normalerweise bekommt jeder Ehepartner seine eigene Rente, die anhand der individuell erarbeiteten Rentenpunkte berechnet wird. Stirbt ein Partner, erhält der andere in der Regel eine Witwenrente. Was viele nicht wissen: Der Partner mit der höheren Rente kann dem anderen aber auch Rentenpunkte abgeben, als sogenanntes Rentensplitting. Das kann in bestimmten Konstellationen dazu führen, dass insgesamt mehr Geld fließt.

„Rentensplitting lohnt nur in bestimmten Fällen. Man sollte sich unbedingt beraten lassen, denn ein durchgeführtes Splitting kann nach Ablauf der Einspruchsfristen nicht mehr rückgängig gemacht werden“, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Außerdem muss man natürlich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, etwa dass das Paar nach dem 31.12.2001 geheiratet hat oder (bei älteren Ehen), dass beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Rentenpunkte abgeben

Und wie funktioniert das Ganze? Dazu ein vereinfachtes Beispiel: Erika und Max Mustermann sind seit 30 Jahren miteinander verheiratet. Während der Ehe hat Erika nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt, bekommt nur eine kleine Rente von 200 Euro. Max dagegen hat Rentenpunkte im Wert von 1.600 Euro erarbeitet.

Mit einem Rentensplitting müsste der Besserverdiener, also in diesem Fall der Mann, so viele Punkte abgeben, dass beide Partner gleich viele Punkte haben. Das gilt aber nur für die Punkte aus der Ehezeit. Dadurch bekämen beide Mustermanns jeweils eine eigene Rente von 900 Euro. An der Gesamtsumme würde sich folglich nichts ändern.

Frührentner

Anders sieht die Sache aus, wenn Erika regulär in Rente geht, Max dagegen vorzeitig aufhören muss, beispielsweise wegen Krankheit. Dann wird Max’ Rente ja gekürzt, seine Rentenpunkte sind also weniger als 100 Prozent wert. Die Punkte von Erika dagegen zählen zu 100 Prozent. Erhält sie über das Rentensplitting zusätzliche Punkte von ihrem Partner, sind diese Punkte ebenfalls wieder 100 Prozent wert. Folge: Die Gesamtrente für Frau und Herrn Mustermann steigt.

Unfallrente

Auch wenn der Besserverdiener eine Unfallrente bekommt, kann das Splitting Sinn machen. Die Unfallrente wird nämlich auf die gesetzliche Rente angerechnet, und das kann zu einer Kürzung der gesetzlichen Rente führen. Die auf die Kürzung entfallenden Rentenpunkte wären bei Max also praktisch wertlos. Bei Erika dagegen zählen sie wieder zu 100 Prozent, sorgen also für mehr Rente.

Witwen und Witwer

Besonders deutlich wirkt sich das Rentensplitting beim Tod eines Partners aus. Normalerweise bekommt der überlebende Partner ja eine Witwenrente von 55 Prozent, eigenes Einkommen bis 951 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 938 Euro (neue Bundesländer) netto wird nicht angerechnet. Beim Rentensplitting bekommt der überlebende Partner dagegen keine zusätzliche Witwenrente. Das Splitting lohnt sich deshalb in vielen Fällen nicht.

Rentensplitting kann aber sinnvoll sein, wenn der überlebende Partner zwar nur eine kleine Rente hat, daneben aber noch ein nennenswertes Einkommen erzielt, beispielsweise durch eine gut vermietete Wohnung. Diese Einnahmen würden nach einem komplizierten Verfahren auf die Witwenrente angerechnet. Eine Splitting-Rente würde dagegen in voller Höhe weiter gezahlt. Auch wenn der Verwitwete wieder heiratet, bleibt seine Rente aus dem Rentensplitting voll erhalten, eine Witwenrente dagegen fällt weg. In diesen Fällen hat der überlebende Partner mit dem Rentensplitting also mehr Geld als nach dem klassischen Verfahren.

Das Ganze klingt kompliziert und ist es auch. Doch Berufstätige haben ja noch bis zum Ende ihres Erwerbslebens Zeit, sich zu entscheiden. Voraussetzung für das Rentensplitting ist nämlich, dass beide Partner die Regelaltersgrenze erreicht haben und mindestens einer Rente bezieht.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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