Berlin. Seit Abschaffung der Gebühren fürs „Roaming“ – also die Nutzung fremder Mobilfunknetze im Ausland – im Juni 2017 ist der Smartphone-Gebrauch im europäischen Ausland meistens nicht mehr teurer als daheim. Aber es gibt noch einige Kostenfallen, auf die man je nach Reiseziel achten muss. Dies hat auch die zum 1. Juli 2022 neu gefasste EU-Roaming-Verordnung nicht geändert.

Nach Beobachtung des Fachportals Teltarif.de in Berlin gibt es mit dem Telefonieren und Surfen im EU-Ausland inzwischen keine Probleme mehr. Aber „Roam like at Home“, das Nutzen des Telefons wie daheim zu Inlandspreisen, gilt eben nur, wenn man in einem anderen EU-Mitgliedsstaat urlaubt – oder auch in Island, Norwegen und Liechtenstein, die zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.

Die Schweiz und die Türkei beispielsweise sind also erst mal außen vor – hier sollte man prüfen, welche Konditionen der bisher gebuchte Smartphone-Tarif vorsieht. Bei der Schweiz etwa gibt es nur die Telekom, welche das Land tariflich wie ein EU-Mitglied behandelt, in Laufzeitverträgen für Sprache und Daten, bei Prepaid nur für Daten.

Telefonieren innerhalb der EU: Nicht alles ist Roaming

Achtung: „Direkte Anrufe aus Deutschland ins EU-Ausland kosten weiterhin extra Geld, die Preise sind aber auf 22,61 Cent pro Minute begrenzt“, erklärt Henning Gajek vom Telekommunikations-Nachrichtenmagazin Teltarif.de. Rufen die zu Hause gebliebenen Lieben hingegen die deutsche Rufnummer des Urlauber-Handys an, zahlen sie den innerdeutschen Mobilfunkpreis (wenn nicht sogar eine Flatrate gilt), die Weiterleitung zum Zielort im EU-Ausland kostet den Angerufenen weiterhin nichts.

„Eine Kostenfalle lauert in assoziierten Gebieten der EU“, erklärt Gajek. Dies betrifft unter anderem kleine Staaten wie Monaco, Andorra und die Kanalinseln zwischen Frankreich und Großbritannien. Beim Grenzübertritt und dem Einbuchen in das neue Landesnetz erhalten die Kunden eine SMS, die Informationen zu den geltenden Tarifen enthält. Anders aber in Großbritannien: Obwohl kein EU-Mitglied mehr, gelten die Roaming-Regeln dort weiterhin.

Vorsicht auch in grenznahen Gebieten

Aufpassen muss man auch, wenn man sich in grenznahen Gebieten zu manchen Nicht-EU-Ländern aufhält, etwa der Schweiz, weil sich das Mobiltelefon in der Regel in das stärkste verfügbare Netz einwählt. Und das kann auch mal das des Nachbarlands sein. Dies gilt auch für die Türkei, in deren Netze man zum Beispiel von Griechenland oder Kroatien aus gelangen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass das nicht passiert, sollte die automatische Netzwahl des Handys abschalten und das gewünschte Mobilfunknetz jeweils manuell einstellen.

Längere Auslandsaufenthalte, etwa für ein Sabbatical, oder eine über das gewohnte Maß hinausgehende Nutzung des Mobiltelefons fallen ebenfalls nicht unter die Roaming-Konditionen. Stellt der Mobilfunkanbieter beispielsweise fest, dass man nur selten im Inland ist und mehr Zeit im Aus- als im Heimatland verbringt, beobachtet er das Nutzungsverhalten seines Kunden über vier Monate und schickt gegebenenfalls eine Warnung, falls das Smartphone mehr im Einsatz ist als üblich.

Dann hat der Kunde zwei Wochen Zeit, nachzuweisen, dass er doch überwiegend im Inland war, oder die Nutzung wieder an seine vorherigen Gewohnheiten anzupassen. Geschieht das nicht, kann der Anbieter Aufschläge einfordern – Roam like at Home gilt eben nur bei kürzeren Auslandsaufenthalten.

Roaming auf dem Kreuzfahrtschiff? Kann sehr teuer werden!

Richtig teuer bleibt es oft weiter auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren, auch wenn die in EU-Gewässern fahren: Die Reedereien betreiben eigene Mobilfunknetze über eine Satellitenverbindung, deren Preise nicht unter die EU-Regeln fallen, weil die nur an Land gelten. Für Telefonate (auch für eingehende Anrufe!) können laut Gajek Gebühren von 3 bis 7 Euro pro Minute anfallen. Auch die Nutzung mobiler Daten ist in der Regel sehr teuer: Nur 100 KB Datenvolumen können schon bis zu 2,50 Euro kosten. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die speziellen Bordtarife schlauzumachen. Teilweise gibt es mittlerweile bordeigene WLAN-Angebote, die jedoch ebenfalls extra kosten. Also besser das Smartphone an Bord einfach mal ausschalten.

Vorsicht beim mobilen Datenverbrauch – hier können Aufschläge anfallen

Die gewohnten heimischen Tarife gelten außerdem nicht unbeschränkt für den mobilen Datenverbrauch: Wenn man über ein großes freies Datenvolumen verfügt, ist der Anbieter grundsätzlich berechtigt, für die Nutzung im EU-Ausland ab einer bestimmten Menge Aufschläge abzurechnen. Welche Menge da jeweils inklusive ist, muss der Anbieter jedoch vorher mitteilen. Bei gelegentlichen Auslandsreisen ist das kein Problem. Doch wer im Ausland beispielsweise überwintert, könnte hier nach einigen Monaten am Stück mit höheren Kosten rechnen.

Wer länger in der Ferne bleibt, sollte sich daher eine lokale Prepaid-Mobilfunkkarte besorgen. Die sind in vielen Urlaubsländern wie zum Beispiel Spanien sehr günstig zu bekommen. Sie werden meist mit einer Kreditkarte oder durch Barzahlung im Handyshop aufgeladen.

Sondernummern fallen nicht in die Roaming-Regeln

Eine weitere Ausnahme von der Roam-like-at-Home-Regel gilt für Sonderrufnummern: Die dort genannten Konditionen gelten lediglich für Anrufe aus Deutschland. Das Mobilfunkunternehmen muss aber bei der Einreise in ein anderes Land auch über die für Sondernummern anfallenden Preise informieren. Wer diese regelmäßig nutzt, sollte am besten bereits vor der Reise nachfragen, ob es auch eine „normale“ Telefonnummer gibt, die statt der Sondernummer vom Ausland aus genutzt werden kann.

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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