In einem Vorstellungsgespräch sind beide Seiten gefordert: der Bewerber und die Firma. Beide möchten den jeweils anderen von sich überzeugen – in Zeiten des Fachkräftemangels gilt das immer mehr auch für den Arbeitgeber. Natürlich will man möglichst viel über den anderen erfahren. Aber es gibt eben auch Fragen, die der Personaler im Bewerbungsgespräch nicht fragen darf – und Antworten, die der Bewerber lieber nicht geben sollte.
Politik, Religion und Sex sind im Bewerbungsgespräch tabu
Tabu ist zum Beispiel die Frage nach der Zugehörigkeit zu einer Partei oder Gewerkschaft. Auch die Religion ist in der Regel kein Thema. Die Ethnie des Kandidaten darf keine Rolle spielen, das gilt auch für sexuelle Vorlieben oder die persönliche Vermögenssituation.
Und natürlich darf nicht nach dem Kinderwunsch eines Bewerbers gefragt werden. „Im Grunde geht es darum, dass alles, was mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbunden ist, außen vor bleiben muss“, erklärt Wolfram Tröger, Vorsitzender Fachverband Personalberatung im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater und Vorstand der Personalberatung Tröger & Cie.
Was aber tun, wenn trotzdem solche Fragen kommen? „Eine Antwort lässt sich mit dem Hinweis, dass so eine Frage nicht in dieses Gespräch gehört, elegant umgehen“, meint Tröger. Wer den Job unbedingt möchte, kann auch in etwa so antworten: „Das Thema gehört zwar nicht in ein Vorstellungsgespräch – aber wenn es Ihnen so wichtig ist, kann ich dazu Folgendes sagen“. Beim Kinderwunsch könnten Frauen zum Beispiel auch selbstbewusst antworten: „Sind Kinder bei Ihnen Einstellungsvoraussetzung?“ – oder: „Fragen Sie das auch männliche Bewerber?“
Fragen nach Hobbys sollte man dagegen ruhig beantworten, empfiehlt Tröger. Wenn es also ums Lesen geht, um Sport, um Reisen, nur beispielsweise – schließlich geht es auch darum, einen Mitarbeiter zu finden, der ins Team passt.
Als Bewerber ist man zwar nicht verpflichtet, stets die Wahrheit zu sagen. Allerdings wird es später schwierig, wenn man im Vorstellungsgespräch gelogen hat und das irgendwann auffliegt: Niemand möchte einen Lügner beschäftigen. AKTIV hat sich mit Wolfram Tröger über dieses heikle Thema unterhalten.

Wenn jemand im Bewerbungsgespräch ein höheres Gehalt für die bisher letzte Stelle angibt, als er tatsächlich bezieht – ist das als Taktik okay oder schon eine Lüge?
Das ist eine Grauzone. Allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass selbst in der digitalen Welt bei einem unterjährigen Wechsel die Steuerinformationen vom alten Arbeitgeber an den neuen übertragen werden. Spätestens dann wird der Schwindel auffallen. Ich empfehle, einfach zu sagen, was man verdienen möchte, und einen höheren Gehaltswunsch entsprechend zu begründen.
Geht es um Fremdsprachen, denkt der Bewerber vielleicht sogar selbst, sein Englisch sei „verhandlungssicher“ – obwohl es davon tatsächlich weit entfernt ist. Wie sehen Sie das?
Diese Frage ist genau so schwierig zu beantworten wie die nach Computerkenntnissen oder nach sehr spezialisiertem Wissen – es geht in diesen Fällen ja immer um die persönliche Einschätzung. Wobei sich das bei Sprachen sehr schnell klären lässt: Der Arbeitgebervertreter muss einfach nur beispielsweise ins Englische wechseln. Dann sieht er, wie gut der Bewerber darauf reagiert. Geht es um Fachwissen, kann man sich im Zweifel einen Experten aus der Fachabteilung dazuholen. Wer sich also absichtlich besser darstellt, als er ist, kann schnell Probleme bekommen.
Wie sieht es aus, wenn man ein Zertifikat gefälscht hat? Oder sogar ein Arbeitszeugnis?
Das ist in der digitalen Welt in der Tat leider relativ einfach – und es wird auch gemacht. Allerdings sind wir hier weit entfernt von einer kleinen Lüge: Wer solche Unterlagen mit entsprechender Software verändert, fälscht ein Dokument. Und das ist eine Straftat.
Heißt: Wenn das auffällt...
...verliert man seinen Job. Der Betrieb kann den Betreffenden außerdem anzeigen. Sein Arbeitszeugnis dürfte dann auffällig sein, weil das Arbeitsverhältnis möglicherweise mitten im Monat endet.
Ist es leicht, ein gefälschtes Zeugnis zu erkennen?
Kommt darauf an. In einem Lebenslauf fällt es beispielsweise schnell auf, wenn jemand nur mit Jahreszahlen, aber nicht mit den entsprechenden Monatsangaben gearbeitet hat: Dann fängt man an, nachzubohren. Bei Zeugnissen passiert es immer häufiger, dass Unternehmen beim Ausstellenden telefonisch nachfragen – zumindest, wenn sie irgendwo Ungereimtheiten gefunden haben. Personalexperten haben außerdem durchaus ihre Tricks, um Fälschungen zu entlarven. Das ist schließlich auch ein Teil ihres Berufs.