• Mit Ping-Anrufen, einem kurzen Telefonklingeln ohne anschließendes Gespräch, wollen Betrüger potenzielle Opfer zum kostspieligen Rückruf verführen.
  • Bei schnellem Handeln kann man eine Abbuchung der Telefongebühren verhindern. Bei schon erfolgter Abbuchung hilft nur eine Klage.
  • Unerlaubte Telefonwerbung für Produkte ist oft als harmlose Umfrage getarnt.

Immer erreichbar zu sein hat seine Vorteile, kann aber auch zur Zumutung werden, wenn das Telefon etwa von Werbeanrufen oder zwielichtigen Interviewern blockiert wird. Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur in Bonn, und Josephine Frindte von der Verbraucherzentrale in Berlin kennen die Fallen und wissen, wie man ihnen ausweichen kann.

Vorsicht bei Ping-Anrufen: Betrüger wollen Neugier wecken

Das wesentliche Merkmal bei solchen Telefonaten: „Das Telefon klingelt nur kurz, ein Gespräch kommt nicht zustande“, erklärt Reifenberg das System hinter den sogenannten Ping-Anrufen. Der Angerufene ist jetzt neugierig geworden und ruft die angezeigte Nummer zurück. Genau dies sei das Ziel eines solchen Lockanrufs, so Reifenberg. Denn durch den Rückruf entstehen in der Regel hohe Kosten. 

Die Höhe hänge von der Zielrufnummer ab und ergebe sich aus dem Telefonvertrag des Kunden, erklärt der Experte. Auch die Länge des Telefonats spielt eine Rolle. Daher wird oft versucht, die Betrugsopfer durch Bandansagen möglichst lange bei der Stange zu halten.

Die richtige Reaktion: Nicht zurückrufen, Telefonnummer melden

Ping-Anrufe kämen derzeit vor allem aus dem Ausland, so Reifenberg. Verbraucher sollten deshalb vorsichtig sein, wenn sie aus Ländern angerufen werden, zu denen sie normalerweise keinen Kontakt haben. „Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen“, betont Reifenberg.

Die betrügerischen Nummern können über ein Online-Beschwerdeformular  auf der Seite der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Agentur kann ein sogenanntes Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot erlassen. Über den Telefonanbieter des Verbrauchers darf dann für einen bestimmten Zeitraum kein Geld für die betrügerische Nummer eingezogen werden.

Betrüger lassen schnell abbuchen: Da hilft nur eine Klage

Werden die Telefongebühren sofort abgebucht, weil der Kunde etwa einen Prepaid-Vertrag abgeschlossen hat, könne sich der Verbraucher nur über ein zivilrechtliches Verfahren gegenüber seinem Telefonanbieter wehren, so Reifenberg.

Werden die Gebühren hingegen verzögert über eine Rechnung abgebucht und es besteht für den in der Rechnung aufgeführten Zeitpunkt des Anrufs bereits ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, stehen die Chancen besser. „In vielen Fällen berücksichtigen die Telefonanbieter ein solches Verbot von sich aus“, so Reifenberg. Ansonsten könne der Kunde den entsprechenden Betrag zurückhalten und dem Anbieter mitteilen, dass für den Zeitpunkt des Anrufs ein Inkassierungsverbot bestand. Zahlen müsse das Betrugsopfer dann nicht.

Wie können Verbraucher solchen Anrufen vorbeugen?

Um belästigenden Anrufen vorzubeugen, sollten Verbraucher bei der Weitergabe und Angabe der eigenen Rufnummer zurückhaltend sein. Sonst gerät sie womöglich in die falschen Hände.

Ping-Anrufe oder unerlaubte Telefonwerbung: Was ist der Unterschied?

Während Ping-Anrufe hohe Kosten allein durch eine betrügerische Telefonverbindung verursachen, wird Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung ein Produkt aufgeschwatzt. „Normalerweise darf mich niemand anrufen, dem ich es nicht vorher gestattet habe“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Persönliche Daten freigegeben: Dann darf angerufen werden

Hat der Verbraucher vorher seine Einverständniserklärung etwa über den Internetauftritt einer Firma erteilt, darf er Werbeanrufe bekommen. Ansonsten handelt es sich um unerlaubte Telefonwerbung.

Typische Masche beim Werbeanruf: Er ist oft als Umfrage getarnt

Sehr häufig würden die Anrufer Zeitschriftenabonnements verkaufen, so Josephine Frindte. Oft gehe es auch um einen Wechsel des Stromanbieters. „Entweder rücken die Anrufer sofort mit der Sprache heraus, oder die Angerufenen werden erst mal in die Irre geführt und nehmen an einer Umfrage mit banalen Fragen teil“, so die Expertin.

„Danach wird etwa als Dankeschön ein kostenloses Zeitungsabo für drei Monate versprochen, das meistens nach drei Monaten in ein Jahresabo übergeht.“ Wahlweise werde der Angerufene über einen hohen Gewinn informiert, den er aber erst erhalte, wenn er ein Zeitschriften-Abo abschließe. Auch hier geht also darum, dem Kunden Geld abzuluchsen.

Unerlaubte Telefonwerbung: Nummer sperren lassen

Josephine Frindte rät, die entsprechenden Telefonnummern über die Bundesnetzagentur sperren zu lassen. Dennoch sei die Masche schwer zu unterbinden: „Die Anbieter nehmen sich einfach eine andere Nummer.“

Vertrag am Telefon abgeschlossen: Widerrufsfrist von 14 Tagen nutzen

„Man bekommt meistens eine Auftragsbestätigung, nachdem man am Telefon einen vermeintlichen Vertrag abgeschlossen hat“, so Juristin Josephine Frindte. Dort sei meistens auch eine sogenannte Widerrufsbelehrung aufgeführt, die Widerrufsfrist betrage 14 Tage. „Man sollte sich unbedingt an das Unternehmen wenden und mitteilen, dass man bestreitet, jemals einen Vertrag abgeschlossen zu haben.“ Zusätzlich sollte vorsorglich der Vertrag widerrufen werden. Einen Musterbrief der Verbraucherzentrale für einen Widerruf bestellter Ware finden Sie als pdf zum downloaden auf der Internetseite verbraucherzentrale.de .

Sei bereits Geld vom Konto abgebucht worden, könne der Abbuchung bei der Bank widersprochen werden. Die Gefahr, auf großen Geldbeträgen sitzen zu bleiben, sei insgesamt gering, so Frindte.

Wenn einem das Gespräch verdächtig erscheint: Einfach auflegen

„Viele Leute denken, es sei unhöflich, einfach aufzulegen, wenn ihnen das Telefonat komisch vorkommt“, sagt die Expertin von der Verbraucherzentrale. „Aber sie sollen es einfach machen, es ist nicht unhöflich.“ Kommt dem Angerufenen schon die Nummer im Display seltsam vor, könne er die Nummer auf Google eingeben und schauen, ob bereits jemand schlechte Erfahrungen damit gesammelt hat. So kommt das womöglich folgenreiche Telefonat gar nicht erst zustande.

Leserfrage: Wer verdient eigentlich an den lästigen Ping-Anrufen?

Jürgen S. per Online-Kontaktformular: Eine Bemerkung zu Ihrem stets aktuellen Online-Bericht „Unerwünschte Spam-Anrufe“: Meine Frau ist selbstständige Unternehmerin und bekommt ständig solche Anrufe. In der Regel alles ausländische Vorwahlen, von sehr weit her. Und ich frage mich: Wer verdient denn da wirklich dran, würde man diese Nummern zurückrufen? Mein Telefonprovider?

aktiv: Bei der für dieses Thema zuständigen Bundesnetzagentur sind im Vorjahr rund 6.500 Beschwerden über sogenannte Ping-Anrufe eingegangen. Deren einziger Zweck ist es, Rückrufe an teure ausländische Service-Nummern zu provozieren. Zum Beispiel nach Tunesien oder Madagaskar, deren Vorwahlen 00216 beziehungsweise 00261 denen von Mönchengladbach beziehungsweise Koblenz ähneln. 

Wer dahintersteckt und von den unnötigen Verbindungsentgelten profitiert, kann die Behörde nicht sagen. Für sie steht aber fest: „Die nationalen Mobilfunkanbieter sind an diesem Modell in keiner Weise beteiligt, sondern von ihm vielmehr selbst betroffen.“ Denn die Bundesnetzagentur hat in vielen Fällen schon längst untersagt, solche Verbindungsentgelte bei den Kunden einzufordern – trotzdem „müssen die Mobilfunkunternehmen möglicherweise an ihre Partner aus dem Ausland bezahlen“. 

Abhilfe schaffen soll die für mehr als 50 Ländervorwahlen verordnete Preisansageverpflichtung. Wer per Preisansage darauf hingewiesen wird, dass er gerade einen womöglich sehr teuren Anruf ins Ausland tätigt, kann ja einfach wieder auflegen. 

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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