Sprockhövel/Iserlohn. Die Mitarbeiter machen seit Jahren einen guten Job. Aber an den anspruchsvollen CNC-Maschinen stoßen sie an Grenzen. Sie sind ungelernt oder branchenfremd – da fehlen die Kenntnisse. Das Unternehmen findet aber keine Fachkräfte, die diese Anlagen steuern können. Ein Dilemma, das die Firma Wicke in Sprockhövel mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes löst.

Sie schult fünf Mitarbeiter zu Maschinen- und Anlagenführern um, drei zu CNC-Zerspanern. Die Ausbildung ist verkürzt und schließt mit der Prüfung vor der Kammer ab. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten beim externen Bildungsträger und zahlt einen Lohnkostenzuschuss. „Dies ist eine der neuen Möglichkeiten, mit denen wir Unternehmen und Beschäftigte bei der Umgestaltung der digitalen Arbeitswelt unterstützen können“, erklärt Sabine Jendro vom Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur, die die Firma Wicke berät.

Der Zuschuss richtet sich nach der Betriebsgröße

Seit Januar gibt es das Qualifizierungschancengesetz, das eine umfangreiche Weiterbildungsförderung bietet, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Vor allem mit Blick auf die Digitalisierung soll dem Verlust von Arbeitsplätzen vorgebeugt werden. Wo Tätigkeiten durch neue Technologien wegfallen oder sich verändern, kann die Agentur für Arbeit finanziell helfen, um die Mitarbeiter fit zu machen für die neuen Anforderungen. Das kann eine Umschulung mit Berufsabschluss sein, aber auch eine Zusatzqualifikation über mindestens 160 Wochenstunden.

Je nach Betriebsgröße übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und zahlt einen Lohnkostenzuschuss für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter wegen der Maßnahme ausfällt.

In bestimmten Fällen gibt es sogar 2.500 Euro Prämie

Wer auf diesem Weg einen Berufsabschluss nachholt, muss so keine Lohneinbußen hinnehmen. Zudem kann insgesamt 2.500 Euro Prämie vom Arbeitsamt bekommen, wer Zwischen- und Abschlussprüfung besteht.

Stapler-Schein, Software-Schulungen oder Einführung in die Robotik – vieles ist möglich, sofern ein zertifizierter Bildungsträger es anbietet. Den muss der Arbeitgeber suchen. „Das weitere Verfahren läuft unkompliziert und schnell“, erklärt Serpil Erol vom Arbeitgeber-Service Iserlohn/Lüdenscheid der Agentur für Arbeit: „Die Unternehmen melden sich bei uns und füllen einen Fragebogen aus. Wir prüfen die Voraussetzungen und geben dann einen Bildungsgutschein aus.“ Nur bei den Berufsabschlüssen dauere es etwas länger. Sie weist darauf hin, dass auch während Kurzarbeit-Zeiten die Qualifizierung möglich ist. 

Hildegard Goor-Schotten
Autorin

Die studierte Politikwissenschaftlerin und Journalistin ist für aktiv vor allem im Märkischen Kreis, Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis unterwegs und berichtet von da aus den Betrieben und über deren Mitarbeiter. Nach Studium und Volontariat hat sie außerdem bei verschiedenen Tageszeitungen gearbeitet und ist seit vielen Jahren als freie Journalistin in der Region bestens vernetzt. Privat ackert und entspannt sie am liebsten in ihrem großen Garten

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