Konstanz. Schon wegen der gestiegenen Stromkosten rücken sie zunehmend in den Fokus: kleinere Solarmodule, die unkompliziert zum Beispiel am Balkon oder auf der Terrasse installiert werden können – sogenannte Balkonkraftwerke. Andere gängige Begriffe für diese Photovoltaik im Kleinformat sind „steckbare Solargeräte“ oder „Plug-and-Play-Solaranlagen“. „Die Systeme sind prinzipiell ausgereift und funktionieren sehr gut“, erklärt Energiewirt Achim Horn, Energieberater für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Ein bis zwei Module und ein Wechselrichter – fertig ist das Balkonkraftwerk

Normalerweise werden ein bis zwei Module Richtung Süden angeschraubt oder schräg aufgestellt. Ein Wechselrichter wandelt den solaren Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom um. Der Wechselrichter wird per Kabel mit dem Stromkreis verbunden: Haushaltsgeräte laufen dann zumindest teilweise mit kostenloser Energie. Erzeugter Strom, den man nicht verbraucht, wird einfach ins Netz eingespeist. Eine Vergütung dafür zu beantragen, lohnt sich wegen des hohen bürokratischen Aufwands in der Regel nicht.

„In der Regel wird sich so eine Anlage innerhalb von 10 bis 20 Jahren amortisieren.”

Achim Horn, Energieberater

In eine 600-Watt-Anlage mit zwei Modulen müsse man 500 bis 900 Euro investieren, sagt Horn. Für sparsame Single-Haushalte reiche ein Modul mit rund 300 Watt Leistung für etwa 400 Euro. Mache das Balkonkraftwerk eine aufwendigere Montage nötig, seien zusätzlich Handwerkerkosten einzuplanen. Je nach Strompreis und Verbrauch könnten die Nutzer dann zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr sparen, in Ausnahmefällen auch mehr. Fazit des Experten: „In der Regel wird sich so eine Anlage innerhalb von 10 bis 20 Jahren amortisieren.“

Oft rechnet sich die Sache auch deutlich schneller – je nachdem, wo man wohnt: Viele Kommunen von Lüneburg über Köln bis München haben schon Förderungen für die kleinen Photovoltaikanlagen eingerichtet oder sind gerade dabei. Da diese örtlichen Programme sich schnell wieder ändern und Fördertöpfe ausgeschöpft sein können, sollte man sich im Rathaus nach dem Stand der Dinge erkundigen.

Die Anmeldung der Solaranlage beim Netzbetreiber ist Pflicht, das gilt auch fürs Balkonkraftwerk

Wichtig: Auch solche Anlagen müssen ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sowie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Liegt die Leistung des Wechselrichters bei maximal 600 Watt, darf man das Balkonkraftwerk selbst installieren und anmelden. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie bietet auf ihrer Website unter dem Reiter „Produktdatenbank“ eine praktische Marktübersicht steckbarer Solaranlagen an, außerdem findet sich ein Musterschreiben für die Anmeldung: pvplug.de.

Der Netzbetreiber prüft dann, ob ein Austausch des Stromzählers nötig ist, beispielsweise, weil dieser noch nicht über eine Rücklaufsperre verfügt. So ein Zähler-Austausch ist nach Messstellenbetriebsgesetz kostenfrei, wie Fachmann Horn betont.

Die Stromkabel und Sicherungen im Haus sollten aktuell sein

Wer ein Steckersolargerät selbst aufbauen möchte, sollte sich vom Lieferanten am besten ein komplettes Set zusammenstellen lassen: Solarmodul(e), Wechselrichter, Anschlusskabel und Montagevorrichtungen. Für solche Sets garantiere der Anbieter nämlich die entsprechenden Sicherheitsanforderungen, erklärt Horn. Meistens erfolge der Anschluss über eine normale Schuko-Steckdose in Kombination mit einem Wechselrichter mit Netz- und Anlagenschutz nach Norm VDE AR-N 4105. Wer sich noch besser gegen Stromschläge absichern wolle, könne sich von einem Fachmann eine „Wieland-Steckdose“ installieren lassen, vorgeschrieben sei diese nicht.

„Die Verkabelung des Gebäudes sollte einigermaßen aktuell sein“, sagt der Experte weiter. Und wo noch veraltete Schraubsicherungen im Einsatz seien, sollte vor der Installation ein Elektriker hinzugezogen werden.

Mieter benötigen die Erlaubnis des Vermieters, wenn sie an Fassade oder Balkonbrüstung solche Anlagen anbringen wollen. Wohnungseigentümer wiederum sollten vor der Installation einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft mit mindestens einfacher Mehrheit fassen lassen. Und schließlich sollte man prüfen, ob potenzielle Schäden durch die Solaranlage von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt wären. Mehr zum Thema private Haftpflichtversicherung lesen Sie auf aktiv-online.de

Ab 2023 gelten günstigere Regeln für privaten Solarstrom

Selbst Strom erzeugen – das macht künftig noch mehr Spaß! Denn etliche Regeln sind jetzt viel einfacher oder günstiger als zuvor. So wird für den Kauf, die Lieferung und die Installation von privaten Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30  Kilowatt  (kW) keine Umsatzsteuer mehr fällig. Das gilt für alle Komponenten, also auch für Wechselrichter oder Batteriespeicher.

Außerdem sind die Einnahmen aus der privaten Einspeisung von Sonnenstrom nun von der Einkommensteuer befreit, dies sogar rückwirkend ab Anfang 2022. Für neue Solaranlagen fällt zudem die sogenannte 70-Prozent-Regelung weg, wegen der viele Privatleute ihre Strom-Ausbeute künstlich reduziert hatten. Und schließlich gelten höhere Vergütungssätze für eingespeisten Strom – wobei es oft lohnender bleibt, den Solarstrom selbst zu verbrauchen.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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