Berlin. Für den Kampf gegen den Klimawandel stellt die Regierung viel Geld bereit. Davon können auch Eigenheimer profitieren – und bis zu 40.000 Euro (!) Steuern sparen, wenn sie ihr Haus in Sachen Energie modernisieren. Faustregel: ein Fünftel (!) zahlt am Ende der Staat.

aktiv hat sich die wichtigsten Regeln von Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler, erklären lassen.

Eine energetische Sanierung lohnt sich – dank einmaliger Förderung für Eigenheimer

Grundsätzlich gilt: Den Steuernachlass gibt es nur für energetische Sanierungen. Also beispielsweise für eine Dämmung, für neue Fenster und Türen, für die Erneuerung oder Optimierung der Heizung oder auch für die Installation smarter Systeme.

Zentrale Voraussetzung: Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein. Und es werden nur selbst genutzte Immobilien gefördert; Stichtag ist hier das Datum des Einzugs. Das bedeutet im Zweifel: Erst einziehen, dann sanieren! Förderfähig sind Sanierungen, die ab Januar 2020 begonnen haben und spätestens Ende 2029 abgeschlossen sind.

Der Steuerbonus muss nicht vorab beantragt werden – aber man muss ein spezielles Formular vorlegen

Besonders praktisch: Man muss die neue Förderung nicht etwa vorab beantragen, sondern erst nach Abschluss der Arbeiten – ganz einfach im Rahmen der Steuererklärung.

Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der Verordnung für energetische Sanierungsmaßnahmen (kurz ESanMV) erfüllen. Und alle Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Achtung: Beides muss auf einem speziellen amtlichen Formular bescheinigt werden.

Anerkannt werden fast alle Kosten, auch die der Baustelleneinrichtung, und vor allem auch die Materialkosten (das ist also anders als beim klassischen Handwerkerbonus etwa für die Reparatur der Spülmaschine). Allerdings dürfen Maßnahmen, für die man den neuen Steuerbonus haben möchte, nicht auch noch anderweitig öffentlich gefördert werden, etwa mit KfW-Zuschüssen.

Von der Steuerermäßigung für die energetische Sanierung kann man besonders profitieren, wenn man viel Steuern zahlt

20 Prozent der anrechnungsfähigen Kosten von Sanierungsmaßnahmen gibt es am Ende vom Staat zurück. Wer die maximale Förderung von 40.000 Euro einsacken will, muss also insgesamt stolze 200.000 Euro investieren. Und man muss gut verdienen! Wie beim klassischen Handwerkerbonus wird die Förderung direkt mit der eigentlich zu zahlenden Einkommensteuer verrechnet. Wer nur wenig Steuern zahlt, kann also kaum profitieren.

Die Steuerförderung wird auf drei Jahre verteilt. Im ersten Jahr (in dem die Arbeiten abgeschlossen worden sind) sowie im folgenden Jahr werden jeweils 7 Prozent der Kosten steuerwirksam, maximal jeweils 14.000 Euro. Im dritten Jahr sind es dann noch 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro.

Leserfrage: Wie bekommt man den Steuerbonus?

Oliver R. aus Wesertal: Zur Steuerförderung für energetische Sanierungen berichten Sie, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt und auf amtlichem Formular bescheinigt werden müssen. Wo ist dieses Formular zu bekommen? Und müssen die Maßnahmen in jedem der drei Jahre, auf die die Förderung verteilt wird, in der Steuererklärung angegeben werden?

aktiv: Nötig sind Bescheinigungen des Energieberaters beziehungsweise der beauftragten Fachunternehmen, dafür gibt es jeweils eine amtliche Vorlage. Eigentlich sollten Handwerksunternehmen diese Formulare inzwischen bieten können. Falls nicht, ist das Muster dafür in einem Rundschreiben des Finanzministeriums zu finden (Download unter: bundesfinanzministerium.de).

Und ja – man muss die Ausgaben dreimal in der Steuererklärung angeben, um die volle Förderung zu bekommen. Das teilt uns der Bund der Steuerzahler mit. Für den neuen Bonus gibt es ein eigenes Formular, das zusammen mit den anderen Formularen für die Steuer­erklärung vom Finanzamt zur Verfügung gestellt wird.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

Alle Beiträge der Autorin