Die betriebliche Mitbestimmung gehört zu den großen Errungenschaften der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sie sichert den sozialen Frieden und das konstruktive Miteinander in den Unternehmen und bildet deshalb eine der tragenden Säulen der Betriebsverfassung – auch in der Metall- und Elektro-Industrie (M+E). Sie ist ein wichtiger Baustein für den weltweiten Erfolg unserer Industrie seit Jahrzehnten.

Das Gleiche gilt für die unternehmerische Freiheit. Die Verantwortung für die Ausrichtung eines Unternehmens liegt auf der Arbeitgeberseite. Wer sein Kapital einsetzt und Wagnisse eingeht, um Geschäftsmodelle im Markt zu etablieren, wer Verantwortung übernimmt, um Arbeitsplätze zu schaffen, der muss auch die Entscheidungshoheit haben.

Dieses Stück gelebte Freiheit ist in Deutschland in Gefahr: Der DGB zielt mit einem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf darauf ab, die Spielräume der Unternehmer weiter einzuschränken.

Zwei Beispiele: Die Mitentscheidung des Betriebsrats über ökologische Fragen im Betrieb bis hin zu einer Umstellung auf eine umweltfreundlichere Produktion greift tief in die Unternehmerrechte ein. Und trotz bereits bestehender, extrem aufwendiger Vorschriften zur Entgeltgleichheit soll nun auch im Betriebsverfassungsgesetz durch weitere Initiativ- und Mitbestimmungsrechte eine „Entgeltgerechtigkeit“ hergestellt werden – obschon unsere Tarifverträge die Vergütung bei M+E nicht nach Geschlechtern differenzieren.

Solche Regelungen hätten letztlich enteignende Wirkung. Überall mitbestimmen, aber nichts mitverantworten – das kann kein Modell für die Zukunft sein.

Um die Transformation nach vorne zu bringen, braucht es nicht den großen Wurf, sondern kleine Schritte: Digitalisierung beschleunigen, neue IT-Software akzeptieren und nicht abwehren, Entscheidungen im Betriebsrat virtuell treffen und nicht verzögern.

Der Strukturwandel braucht keine schärferen Regeln, sondern vertrauensvolles Zusammenwirken der Sozialpartner– damit industrieller Erfolg in Deutschland nicht irgendwann nur noch Geschichte ist.