München. Die Tarifpartner in Bayern haben den Pilotabschluss übernommen, der nach fünf harten Verhandlungsrunden im Tarifbezirk Südwest erreicht worden ist. IG Metall und Südwestmetall hatten sich dort in der Nacht zum 18. November auf einen neuen Tarifvertrag für die Metall- und Elektro-Industrie verständigt.

Vor dem Hintergrund der schweren Krise erklärte Angelique Renkhoff-Mücke, die Verhandlungsführerin des bayerischen Arbeitgeberverbands vbm: „Der Abschluss ist teuer, und die Entgelterhöhung geht an die Schmerzgrenze und zum Teil auch darüber hinaus.“

aktiv fasst zusammen, was im Detail alles vereinbart worden ist:

  • Prämie als Inflationsausgleich. Eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 3.000 Euro für Vollzeitbeschäftigte wird auf zwei Tranchen von je 1.500 Euro aufgeteilt. Auszuzahlen sind sie jeweils um den Jahreswechsel 2022/23 und 2023/24. Die Betriebe haben vielfältige Möglichkeiten, die Zahlungen aus bilanziellen Gründen und unter Liquiditätsaspekten anders zu platzieren. Auszubildende erhalten eine Prämie in Summe von 1.100 Euro, Teilzeitbeschäftigte jeweils anteilig.
  • Gestaffelte Erhöhung der Tarifentgelte. Auch die prozentualen Entgeltsteigerungen kommen in zwei Schritten: Zum 1. Juni 2023 gibt es 5,2 Prozent Erhöhung und am 1. Mai 2024 weitere 3,3 Prozent.
  • Höheres tarifliches Zusatzgeld. Das jeweils im Juli fällige tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG B) wird von bisher 376 Euro auf 610 Euro im Kalenderjahr 2023 erhöht. Dafür entfällt die für 2023 geplante Erhöhung des Transformationsgelds.

Das Differenzierungsvolumen ist im Vergleich zum Vorgängerabschluss erhöht worden. „Positiv hervorzuheben ist die automatische Differenzierung des T-ZUG B“, so Renkhoff-Mücke. Unternehmen können damit bei schwieriger Wirtschaftslage die Belastung wie folgt reduzieren.

  • Inflationsausgleichsprämie kann flexibel ausgezahlt werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Auszahlung der beiden Tranchen jeweils vorzuziehen oder nach hinten zu verschieben. So kann die Kostenbelastung notfalls in ein anderes Kalenderjahr verschoben werden. Das verschafft den Betrieben Spielraum in schwierigen Zeiten.
  • T-ZUG B ist automatisch differenzierbar. In den beiden Jahren, für die der neue Tarifvertrag gilt, können einzelne Unternehmen das tarifliche Zusatzgeld verschieben, kürzen oder auch streichen – falls sie lediglich eine Nettoumsatzrendite kleiner oder gleich 2,3 Prozent erwirtschaften.
  • Schnelle Reaktion auf Energienotlage. Dass es bei uns zu akuten Engpässen bei Gas und Strom kommt, kann momentan niemand sicher ausschließen. Deshalb haben sich die Tarifpartner auf einen Prozess verständigt, der sicherstellt, dass jederzeit schnell und flexibel auf eine mögliche Energienotlage während der Laufzeit des Tarifvertrags reagiert werden kann.

Der neue Tarifvertrag gilt für insgesamt 24 Monate, rückwirkend gerechnet ab 1. Oktober 2022. Er endet also am 30. September 2024. „Mit der langen Laufzeit haben wir unser Ziel einer hohen Planungssicherheit für die Unternehmen erreicht“, betonte Renkhoff-Mücke.

Friederike Storz
aktiv-Redakteurin

Friederike Storz berichtet für aktiv aus München über Unternehmen der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie. Die ausgebildete Redakteurin hat nach dem Volontariat Wirtschaftsgeografie studiert und kam vom „Berliner Tagesspiegel“ und „Handelsblatt“ zu aktiv. Sie begeistert sich für Natur und Technik, Nachhaltigkeit sowie gesellschaftspolitische Themen. Privat liebt sie Veggie-Küche und Outdoor-Abenteuer in Bergstiefeln, Kletterschuhen oder auf Tourenski.

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