Berlin. Sie macht keinen Spaß, sie kostet Zeit und Nerven, aber sie ist nötig: die sogenannte Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer sich zu lange davor drückt, verschenkt am Ende womöglich viel Geld.
Beispielhaft zeigt das der Fall eines Mannes, der nach eigenen Angaben Ende der 1960er Jahre eine dreijährige Lehre gemacht hatte. Diese Zeit meldete er aber erst Jahrzehnte später bei der Rentenkasse an – und biss auf Granit. Zeugnisse oder Lohnzettel konnte er nicht mehr vorweisen. Der kleine Betrieb existierte längst nicht mehr. Da half dann auch nicht, dass die Kreishandwerkerschaft in ihrem Archiv grub und den Abschluss eines Lehrvertrags bestätigte. Denn das allein ist ja noch kein Beweis für die Zahlung von Sozialbeiträgen, wie das Sozialgericht Mainz betonte (17. 6. 16, S 10 R 511/14). Und so eine „fehlende Aufklärbarkeit“ heißt aus juristischer Sicht: keine Anerkennung für die Rente.
Die Kontenklärung zeigt Lücken im Versicherungsverlauf auf – die man womöglich schließen kann
Trotz moderner Datenerfassung gibt’s auch bei jüngeren Zeitgenossen Lücken im Versicherungsverlauf. Denn oft muss man die Rentenversicherung selbst informieren – zum Beispiel über Studien- oder Kindererziehungszeiten, berufliche Auslandsaufenthalte oder auch Beschäftigung in der ehemaligen DDR. Die Rentenkasse versucht immerhin, jedem mal auf die Sprünge zu helfen: Um den 43. Geburtstag herum ruft sie jeden Versicherten schriftlich zur Kontenklärung auf, aktuell also den Jahrgang 1978.
Spätestens nach dieser Erinnerung sollte man aktiv werden. Man kann eine Kontenklärung aber auch jederzeit selbst beantragen – das geht inzwischen unkompliziert über das Online-Angebot der Rentenkasse unter: deutsche-rentenversicherung.de
Beim Prüfen der Daten sollte man dann zum Beispiel darauf achten, ob beim für die Rente entscheidenden Bruttogehalt vielleicht irgendwelche Zahlendreher passiert sind. Und vor allem darauf, ob es Lücken gibt im Versicherungsverlauf gibt: Diese Löcher im Rentenkonto darf man nämlich oft durch die Nachzahlung freiwilliger Rentenbeiträge (aktiv-Artikel) stopfen!
Weitere Informationen finden sich in einer amtlichen Broschüre zum Thema Kontenklärung, die man bei Deutschen Rentenversicherung kostenlos bestellen oder downloaden kann – hier geht es direkt zum Download: deutsche-rentenversicherung.de