Hamburg. Mal ehrlich: Wie oft denken Sie an Ihre Autoversicherung? Wenn ein Schaden passiert ist, schon klar – aber sonst wohl nur, wenn die Rechnung für die Prämie ins Haus flattert … was dieser Tage ja bei den meisten der Fall ist. Anlass genug, zu prüfen, ob die Police noch passt – und gegebenenfalls den Anbieter oder auch nur den Kasko-Tarif zu wechseln.

Dazu muss man wissen: Anders als die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-Police ist die Kasko-Versicherung völlig freiwillig. Auf sie zu verzichten, ist allerdings heikel, weil man sich dann gegen viele Schäden nicht schützt. Das macht also nur Sinn, wenn man ein sehr altes Auto hat, das nicht mehr viel wert ist und das man problemlos ersetzen könnte. Markus Bach von der Fachzeitschrift „Auto Zeitung“ erläutert hier die Details der Kasko-Varianten.

Eine Teilkasko-Police hilft bei Brand und Diebstahl, aber nicht bei Vandalismus

Die Kaskoversicherung ist für viele Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig. Die günstigere Teilkasko-Variante deckt die Folgen von Bränden, Unwettern oder Überschwemmungen ebenso ab wie die von Unfällen mit „Haarwild“ – dazu zählen zum Beispiel Hirsche, Wildschweine und Hasen, aber nicht Haus- und Nutztiere. Viele Teilkasko-Tarife decken auch Schäden mit Tieren aller Art ab, hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.

Bei einem Diebstahl kommt die Teilkasko für den Ersatz des Wagens auf. Außerdem übernimmt sie Glasbruchschäden (etwa durch Steinschlag). Bei Unfällen dagegen hilft eine Teilkasko gar nicht.

Die Vollkasko-Versicherung erweitert den Schutz in wichtigen Punkten

„Eine Vollkasko-Versicherung schließt die Teilkasko mit ein – erweitert sie aber in entscheidenden Punkten“, erklärt Bach. „Die Vollkasko versichert das Auto zum Beispiel nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Vandalismus – vor allem für Cabriobesitzer ist das sehr wichtig: Ein aufgeschlitztes Stoffdach gilt als Vandalismus.“

Die Vollkasko deckt zudem Schäden am eigenen Fahrzeug durch fahrerflüchtige Dritte ab. Sowie vor allem auch die Schäden durch selbst verschuldete Unfälle, wenn diese durch falsches Verhalten oder Fehleinschätzungen entstanden sind. Handlungen aus grober Fahrlässigkeit sind da oft ausgenommen! Und dazu zählt bereits die Suche nach der Sonnenbrille im Handschuhfach während der Fahrt. „Eine gute Vollkasko sollte also auf den ,Einwand der groben Fahrlässigkeit‘ verzichten“, rät Experte Bach.

Eine Vollkasko-Police lohnt sich oft auch bei Gebrauchtwagen

Die sogenannte Schadenfreiheitsklasse verbessert sich in jedem Jahr ohne Kaskoschaden. „Nach einem Schaden wird man zurückgestuft“, erklärt Fachmann Bach. „Davor schützt ein Rabattschutz: Man wird damit nicht zurückgestuft, die Beiträge erhöhen sich nicht. Das kostet etwas mehr – ist aber bei Autofahrern mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse sinnvoll.“

Nun sind Vollkaskoversicherungen teuer. Aber: „Die pauschale Aussage, dass sich eine Vollkasko nur für Neuwagen lohne, ist überholt“, so der Experte. „Auch Käufer junger oder teurer Gebrauchtwagen sollten nicht am Rundum-Schutz sparen.“

Neuwagen-Fahrer müssen übrigens auf die „Neupreisentschädigung “ achten. Ohne diese ersetzt die Kasko nur den Wiederbeschaffungswert – „und der liegt ja bereits nach wenigen Monaten deutlich unter dem Kaufpreis“, so Bach.

Schon eine Nachfrage bei der alten Versicherung kann sich lohnen

Wer sich einen neuen Anbieter suchen will, „kann das heute durch Vergleichsportale im Internet ganz bequem vom Sofa aus für sich durchrechnen’, erklärt Bach. Dazu nimmt man einfach den bestehenden Versicherungsvertrag zur Hand, gibt die Daten im Netz ein und schaut, was sich an Sparpotential ergibt. Achtung: „Nicht jedes Portal hat alle Versicherungen im Angebot – daher ruhig bei mehreren Portalen und auch bei einzelnen Versicherungen gegenchecken, welche Angebote es gibt.“

Ein Wechsel ist mit etwas Aufwand verbunden. Wer den scheut, sollte sich jetzt trotzdem mit seiner Versicherung beschäftigen: „Man kann seinen Anbieter anrufen und nach neuen Angeboten oder weiteren Rabattmöglichkeiten fragen“, so Experte Bach, „Die Versicherungen bringen oft aktualisierte Tarife auf den Markt, Altkunden müssen aber aktiv nach diesen fragen. Und wenn Versicherungen merken, dass ein Kunde wechselwillig ist, sind sie oft bereit, noch den einen oder anderen Rabatt aus dem Hut zu zaubern.“ Wichtig: immer alles angeben, was den Beitrag senken kann und sich geändert hat, etwa, wenn man inzwischen eine eigene Garage hat oder wenn man weniger Kilometer pro Jahr fährt als früher.

Kfz-Police: Herbstzeit ist Wechselzeit

Da die meisten Versicherungen zum 31. Dezember auslaufen und eine Kündigungsfrist von einem Monat haben, ist der Stichtag für die Kündigung einer Kfz-Versicherung der 30. November eines Jahres. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Police automatisch um ein Jahr. Wenn es eine Preiserhöhung gibt, haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht (dafür genügt es, wenn sich nur eine einzelne Prämie erhöht, etwa die Kasko-Prämie). Nach Eingang der Rechnung mit der Preiserhöhung beginnt eine einmonatige Kündigungsfrist. Wer sich ein neues Auto kauft, ob neu oder gebraucht, kann die Versicherung direkt wechseln.

Marie Schäfers
Autorin

Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.

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