Die Steuererklärung zu machen, ist für viele eine Quelle des Missvergnügens: Komplizierte Vorschriften machen es einem oft nicht leicht, sich zurechtzufinden. Doch es gibt Hilfe – beim Steuerberater, beim Lohnsteuerhilfeverein oder per Computerprogramm. aktiv hat bei der Steuerexpertin Marieke Einbrodt vom Magazin „Finanztest” nachgefragt, welche Variante für wen geeignet ist und was man wissen sollte.

Die Steuererklärung zu machen, lohnt sich in den meisten Fällen

Zunächst ist ein Grundsatz wichtig: Wer Lohn- oder Gehaltsempfänger ist und keine weiteren Einkünfte hat, ist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, weil die anfallende Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt wird, erklärt Einbrodt.

Also ist das alles der Mühe nicht wert? Stimmt nicht. In der Regel lohnt sich die Abgabe nämlich dennoch: Im Durchschnitt erhalten zum Beispiel Steuerzahler der Steuerklasse I gut 1.000 Euro zurück, hat das Statistische Bundesamt schon für 2017 ermittelt.

Der Grund dafür liegt in den vielen weiteren Kosten, die Arbeitnehmer in der Steuererklärung geltend machen können und die der Arbeitgeber nicht automatisch berücksichtigt: „Dazu zählen beispielsweise bei den Werbungskosten die Fahrtkosten, Kosten für Weiter- oder Fortbildung, Reisekosten, Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale, Literatur und vieles mehr“, zählt Einbrodt auf.

Lesen Sie auf aktiv-online.de was Arbeitnehmer noch alles als Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Hinzu kommen weitere Posten wie zum Beispiel für bestimmte Versicherungen oder die Altersvorsorge, außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für Krankheit, Gesundheit oder Pflege, oder Kinderbetreuungskosten, die als Sonderkosten geltend machen können.

Der Steuerberater rechnet nach Gebührenverordnung ab

Wer sich durch einen solchen Wust nicht allein durchkämpfen möchte, kann sich natürlich an einen Steuerberater wenden. Die haben den größten Wissensschatz – können aber auch am meisten kosten.

Das Honorar richtet sich nach der sogenannten Steuerberatervergütungsordnung. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt von der Höhe des sogenannten Gegenstandswerts ab. Er entspricht der Summe der Einkünfte. Ein Beispiel: Betragen diese 30.000 Euro, würde laut Vergütungsordnung eine Grundgebühr von 796 Euro anfallen. Diese wird aber noch mit einem Faktor von einem Zehntel bis zu sechs Zehntel multipliziert, je nach Komplexität des Falls.

Im genannten Fall würde der Preis für die Einkommensteuererklärung zwischen 79,60 und 477,60 Euro liegen. Ist der Fall sehr anspruchsvoll, darf der Berater auch mehr verlangen, muss dies aber extra begründen. „Ebenfalls ist es möglich, eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Steuerberater abzuschließen“, erklärt Einbrodt. Tipp von der Expertin: die Honorierung bereits vorab klären.

Der Berater muss auf steuersparende Möglichkeiten hinweisen und den Bescheid prüfen

Der Steuerberater ist für diese Gebühren nicht nur verpflichtet, die Steuererklärung anzufertigen, sondern er muss auch von sich aus auf steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen. Die Mandanten haben im Gegenzug die Pflicht, ihrem Berater sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und ihn auf veränderte Gegebenheiten hinzuweisen. Zu den Aufgaben des Steuerberaters gehört ebenfalls die Prüfung des erlassenen Steuerbescheids. Ist daran etwas zu beanstanden, legt er Einspruch ein.

Wer verschiedenen Einkunftsarten hat, sollte auf einen Steuerberater setzen

An den Steuerberater sollten sich alle wenden, die verschiedene Einkunftsarten haben, zum Beispiel außer den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit noch Einkünfte aus einer selbstständigen Nebentätigkeit oder erhebliche Einkünfte aus Vermietungen oder Kapitalanlagen.

Auch Solaranlagenbesitzer sollten, wenn sie fachliche Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, einen Steuerberater aufsuchen: „Sie gelten als Unternehmer, wenn sie den Sonnenstrom nicht nur privat verbrauchen, sondern diesen ins Netz einspeisen – das kann die Steuererklärung komplizierter machen“, so Einbrodt.

Lohnsteuerhilfeverein: Er ist Lohn- und Gehaltsempfängern vorbehalten

Wer hingegen praktisch ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit hat oder Rentner beziehungsweise Pensionär ist, kann einem Lohnsteuerhilfeverein betreten. Dieser erstellt für die Vereinsmitglieder die Steuererklärungen.

Wichtig dabei: Nebeneinkünfte etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen dürfen die Steuerpflichtigen in gewissem Umfang haben. „Diese dürfen bei Ledigen 18.000 Euro nicht übersteigen, für Ehepaare liegt hier die Obergrenze bei 36.000 Euro.“ Für Selbstständige und Freiberufler sind Lohnsteuerhilfevereine hingegen erst gar nicht geöffnet.

Gezahlt wird nicht ein Honorar, sondern ein Vereinsbeitrag

Statt des Honorars für die Steuererklärung wird ein Vereinsbeitrag fällig, der nach der Einkommenshöhe gestaffelt ist. Die Beiträge liegen in der Regel zwischen 50 und 400 Euro, im Schnitt betragen sie 150 Euro pro Jahr, so der Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Die über die Beiträge finanzierten Steuerexperten des Vereins erstellen für ihre Mitglieder nicht nur die Steuererklärung, sondern prüfen ebenfalls den Bescheid und legen – falls angezeigt – auch Einspruch ein. Zudem beraten sie über die Wahl der optimalen Steuerklasse, wenn etwa Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld zu erwarten sind.

Ehepaare müssen allerdings aufpassen: Wenn sie gemeinsam veranlagt werden, müssen auch beide Mitglieder im Verein sein. „Ist es nur einer der Partner, wird dieser wie eine einzelveranlagte Person behandelt – mit der Folge, dass die Günstigerprüfung entfällt“, sagt die Steuerexpertin: Es wird also nicht routinemäßig überprüft, ob die gemeinsame Veranlagung eventuell vorteilhafter wäre und die Steuerschuld insgesamt dabei niedriger wäre.

Für einfache Fälle: Do-it-yourself-Erklärung mit dem Steuerprogramm

Wer sich selbst an die Steuererklärung traut, kann dafür eine App oder ein Programm nutzen, die bereits für 10 bis circa 40 Euro zu haben sind, so Einbrodt. Die Programme bieten immer mehr und geben inzwischen auch Tipps oder machen Optimierungsvorschläge.

Wer unsicher ist, kann sich oft per Frage-Antwort-Funktion durch die Steuererklärung führen lassen. „Angestellte, die außer den Werbungskosten nicht viel abzusetzen haben, kommen mit einem Programm in der Regel gut durch die Steuererklärung“, urteilt Einbrodt.

Viel falsch machen könne man damit nicht. Empfehlenswert sind beispielsweise das Wiso Steuersparbuch oder Wiso Steuerweb als Browserversion, die beim letzten Vergleich von „Finanztest“ an der Spitze lagen.

Steuerprogramme: Die Testsieger

Wie einfach digitale Steuerhelfer zu bedienen sind und wie gut sie auch in kniffligen Fällen unterstützen, das haben kürzlich die Fachzeitschriften „Finanztest“ und „Wirtschaftswoche“ ermittelt.

Die von Werbung unabhängige Finanztest-Redaktion schaute sich im Mai 2022 neun Download-Programme, sieben Browser-Anwendungen und neun Smartphone-Apps genauer an. Die Software musste jeweils drei Steuerfälle lösen – von einfach bis komplex. Von den Programmen für den PC erledigten das alle mindestens „gut“! Testsieger wurde das „Wiso Steuer-Sparbuch“ vom Anbieter Buhl Data Service, knapp vor den deutlich günstigerem „Tax 2022“ (ebenfalls von Buhl) und den Discounter-Programmen „Steuer 2021“ (Aldi) und „Steuersparer 2022“ (Lidl). „Wiso“ überzeugte die Tester auch als Browseranwendung und als Handy-App. Aber Achtung: Einige andere App-Anbieter schmierten ab – „mangelhaft“.

Auch in der Bewertung der Wirtschaftswoche vom April 2022kommt der Klassiker „Wiso Steuer-Sparbuch“ am besten weg. Beim Preis-Leistungs-Verhältnis geben die Tester allerdings ebenfalls „Tax“ den Vorzug. Bei den Browser-Anwendungen ist „Smartsteuer“ der Testsieger. Und nur für einfache Fälle wird die Handy-App „Steuerbot“ empfohlen.

Kostenlos, aber kompliziert: Elster – das Steuerprogramm der Finanzverwaltung

Gänzlich kostenlos ist die Erstellung der Steuererklärung über elster.de. Das Programm der Finanzverwaltung ist allerdings eher für Menschen mit zumindest etwas Erfahrung geeignet. Denn die dort erhältlichen Erläuterungen sind dieselben wie in den amtlichen Formularen. Das ist für Laien nicht unbedingt das Richtige. Gestaltungshinweise, wie sich Steuern sparen lassen, fehlen ebenfalls.

Darüber hinaus ermöglicht Elster die Kommunikation mit dem Finanzamt. So kann man dort etwa die Steuerklasse wechseln, Einspruch einlegen oder einen Freibetrag beantragen.

Wenn es schwierig wird, lieber auf individuelle Beratung setzen

Sollte sich die steuerliche Situation etwa durch Hochzeit, Immobilienkauf oder Scheidung grundlegend ändern, rät Einbrodt jedoch dazu, sich individuell beraten zu lassen und nicht nur auf ein Steuerprogramm zu verlassen. Auch bei komplizierten Fällen wie der steuerlichen Behandlung eines pflegebedürftigen Angehörigen oder wenn jemand nach einer Kündigung eine Abfindung zu versteuern hat, kommen die Programme bisweilen an ihre Grenzen.

Übrigens: Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat dazu regulär bis jeweils Ende Juli Zeit – überträgt man die Aufgabe an Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des darauffolgenden Februars. Wer freiwillig eine Steuererklärung erstellt, kann diese dagegen noch bis zu vier Jahre nach Ende des Steuerjahrs einreichen, denn erst dann endet die sogenannte Festsetzungsfrist.

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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