Berlin. Wenn Handwerker ins Haus kommen, Putzhilfe oder Gärtner für Ordnung sorgen, ein Umzug erledigt oder eine Haushaltshlfe angeheuert wird – in all diesen und vielen weiteren Fällen kann man die Kosten per Steuererklärung absetzen. Ein Fünftel gibt es dann meistens vom Staat zurück!

Dabei gibt es zwei Varianten. Bei den „Handwerkerleistungen“ geht es, wie der Name schon sagt, um Klempner, Maler und so fort. Das Finanzamt akzeptiert aber auch den Aufbau von Möbeln, die Reparatur von Haushaltsgeräten, die Tüv-Kontrolle des Aufzugs – und sogar das Stimmen eines Klaviers. „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ sind alle anderen Dienste rund ums Haus. Welche Arbeiten worunter fallen, kann man einer praktischen Tabelle aus dem Bundesfinanzministerium entnehmen.

Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten soll die Schwarzarbeit eindämmen

Natürlich muss stets eine Rechnung geschrieben und diese übers Konto bezahlt werden: Der Steuerbonus soll ja nicht zuletzt die Schwarzarbeit eindämmen. „Weitere Voraussetzung ist immer, dass die Leistung ‚im Haushalt‘ erbracht wurde“, betont Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Zum „Haushalt“ zählen die Räume im Haus sowie der Garten. Außerdem sind manche Arbeiten direkt hinter der Grundstücksgrenze begünstigt, beispielsweise die Reparatur von Anschlüssen.

Ob also Winterdienst, Gartenpflege, ob Schornsteinfeger oder Graffiti-Entferner: Auch Mieter und Wohnungseigentümer können die auf sie entfallenden Ausgaben geltend machen. Diese Posten stehen in der Nebenkostenabrechnung oder der Bescheinigung des Verwalters. Achtung: Allgemeine Gebühren und Beiträge, also zum Beispiel für die Abfallentsorgung oder Straßenreinigung, gelten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen.

„Arbeiten, die außerhalb des Haushalts stattfinden, sind nicht begünstigt“, erklärt die Steuerfachfrau. Repariert der Schreiner beispielsweise in seiner Werkstatt einen Schrank, akzeptiert das Finanzamt nur die Kosten für den Aus- und Einbau in der Wohnung – nicht aber den Lohn für die eigentliche Schreinerarbeit in der Werkstatt.

Der Lohn der Arbeit ist steuerbegünstigt, die Materialkosten bleiben außen vor

„Grundsätzlich kann man nur Arbeitskosten und Anfahrt geltend machen“, so Bauer weiter. Die normalen Materialkosten etwa für Ersatzteile bleiben also außen vor – anders als beim 2020 eingeführten Steuerbonus speziell für energetische Sanierungen. Immerhin werden auch bestimmte Kosten für Maschinen sowie die fürs Verbrauchsmaterial anerkannt.

Dazu ein Beispiel: Ein Handwerker leiht sich für die Parkettrenovierung eine spezielle Schleifmaschine aus und stellt das mit in Rechnung. Dann akzeptiert das Finanzamt die Leihgebühr für die Maschine, die Kosten fürs verbrauchte Schleifpapier und natürlich das Honorar für die Arbeitszeit – nicht aber die Kosten für den neuen Lack.

Insgesamt kann man mit diesem Steuerbonus jedes Jahr ein paar Tausend Euro Steuern sparen

20 Prozent der akzeptierten Ausgaben zieht das Finanzamt direkt von der persönlichen Einkommensteuer ab! Es geht also nicht etwa „nur“ darum, diese Kosten von der Steuer abzusetzen (wie zum Beispiel die Werbungskosten für Arbeitnehmer). Bei den Handwerkerleistungen sind höchstens 6.000 Euro im Jahr begünstigt, man spart also bis zu 1.200 Euro Steuern.

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen liegt die Grenze sogar bei 20.000 Euro im Jahr, der Staat zahlt also bis zu 4.000 Euro! Und wer einen Minjobber als Hilfe im Privathaushalt angemeldet hat, kann bis zu 2.550 Euro pro Jahr geltend machen, was 510 Euro Steuern spart.

Sehr teure Handwerker-Arbeiten geschickt auf zwei Jahre verteilen: Das erhöht die Steuerersparnis

Praktischer Tipp: Als Normalverbraucher wird man es ja kaum schaffen, in einem Jahr die 6.000-Euro-Grenze für den Handwerkerlohn zu knacken. Liegen die Lohnkosten bei sehr aufwendigen Maßnahmen, etwa einem Dachausbau, doch mal darüber, sollte man diese Arbeiten möglichst um den Jahreswechsel herum terminieren! Wer nämlich beispielsweise im Dezember eine Abschlagszahlung und dann im Januar die Endabrechnung bezahlt, kann dadurch den Steuerbonus für zwei Jahre nutzen – und so für ein Projekt insgesamt bis zu 12.000 Euro Handwerkerlohn beim Finanzamt geltend machen. Entscheidend ist übrigens nicht das Rechnungsdatum, sondern das Datum der Überweisung.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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