Nürnberg. Schöner Start ins neue Jahr 2023: Im Januar bekommen die meisten Arbeitnehmer mehr Geld aufs Konto als noch im Dezember. Denn für den Weg vom Brutto zum Netto auf der Lohnabrechnung gelten jetzt einige neue Vorgaben. aktiv erklärt, was sich bei der Lohnabrechnung alles ändert – und zeigt die Auswirkung an Musterfällen, durchgerechnet von der Software-Genossenschaft Datev.

Lohnsteuer. Der steuerliche Grundfreibetrag ist kräftig gestiegen, auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag liegt nun bei 6.024 Euro. Das Kindergeld, das sich oft stärker auswirkt als der Kinderfreibetrag, beträgt nun für jedes Kind 250 Euro. Auch das ist eine deutliche Erhöhung, nach Mitteilung der Bundesregierung für die ersten beiden Kinder sogar „die höchste Kindergelderhöhung seit 1996“.

Das Inflationsausgleichsgesetz sorgt jetzt für eine fairere Besteuerung

Zudem sorgt das erst Ende November verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz für eine solide Abhilfe gegen die sogenannte kalte Progression, das ist eine inflationsbedingte schleichende Steuererhöhung, die immer wieder solche Nachbesserungen nötig macht. Die Eckwerte des Steuertarifs wurden zum Jahresbeginn 2023 entsprechend verschoben. Der Spitzensteuersatz zum Beispiel greift nun erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 62.810 Euro.

Wegen dieser milliardenschweren steuerlichen Entlastungen gibt es jetzt unter dem Strich mehr Netto. Laut Datev kann zum Beispiel eine verheiratete Alleinverdienerin mit zwei Kindern und 5.300 Euro Bruttoentgelt davon im Januar 2023 knapp 32 Euro mehr behalten als im Dezember 2022. Ganz ähnlich sieht es bei einem Single mit 3.800 Monatsbrutto aus. Das ganz persönliche Plus dürfte oft noch größer sein – und das hängt auch von der gewählten Krankenkasse ab.

Krankenversicherung. Die Kasse bekommt theoretisch mehr Geld, davon sind aber sehr viele gar nicht betroffen. Zwar ist der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ (der auch für Musterrechnungen verwendet wird) laut Gesundheitsministerium von 1,3 auf 1,6 Prozent gestiegen. Der feste Beitragssatz liegt weiterhin bei 14,6 Prozent, mit dem höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag werden nun also 16,2 Prozent vom Brutto für die Krankenversicherung fällig. Doch etliche Krankenkassen haben ihren individuellen Zusatzbeitrag für Berufstätige aktuell gar nicht oder nicht so stark angehoben, bei den zwei Branchengiganten Techniker und Barmer zum Beispiel hat sich gar nichts verändert. 

Wenn der Zusatzbeitrag sehr hoch ist, sollte man über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken

Welche Kasse welchen Zusatzbeitrag verlangt, kann man stets auf der offiziellen Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands nachlesen: gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste. Und wer da feststellt, dass die eigene Kasse doch vergleichsweise teuer ist, kann ja schnell wechseln – das freut dann nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern auch den Betrieb, der ja die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Wie einfach der Wechsel der Krankenkasse funktioniert, erklären wir auf aktiv-online.de.

Arbeitslosenversicherung. Hier ist die Abgabenlast etwas gestiegen. Weil die Bundesagentur für Arbeit hohe Rücklagen hatte, war der Beitragssatz schon vor Corona auf 2,4 Prozent gesenkt worden, befristet bis Ende 2022. Seit Anfang 2023 gilt wieder der frühere Satz von 2,6 Prozent.

Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung liegt wie gehabt bei 18,6 Prozent. Auch die Sätze der Pflegeversicherung bleiben erst mal unverändert: 3,05 Prozent für Beschäftigte mit Kindern, 3,4 Prozent für KInderlose. Allerdings dürfte sich bei der Pflegekasse bald etwas tun: Das Verfassungsgericht hat der Politik aufgetragen, bis zum Sommer 2023 die Beiträge sozusagen nach der Kinderzahl zu staffeln.

Die beiden Beitragsbemessungsgrenzen liegen jetzt höher

Für Gutverdiener gelten nun außerdem höhere Beitragsbemessungsgrenzen als im Vorjahr. Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt nun bei genau 4.987,50 Euro im Monat beziehungsweise 59.850 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die 1:1 auch für die Arbeitslosenversicherung gilt, ist in Westdeutschland auf 7.300 Euro im Monat gestiegen, in Ostdeutschland auf 7.100 Euro im Monat. Liegt das persönliche Gehalt über den genannten Grenzen, muss man für die den jeweiligen Grenzwert übersteigenden Einkünfte keinen Beitrag entrichten – und hat damit insgesamt einen etwas niedrigeren Beitragssatz als normal.

Übrigens: Anfang 2023 haben sich auch andere wichtige Regeln unseres Sozialstaats geändert. Über die Reformen beim Wohngeld und beim Bürgergeld hat aktiv-online.de schon ausführlich berichtet, ebenso über die neue Aufteilung der CO2-Abgabe, die Millionen Mieter jetzt deutlich entlastet.

Thomas Hofinger
Chef vom Dienst aktiv

Thomas Hofinger schreibt über Wirtschafts-, Sozial- und Tarifpolitik – und betreut die Ratgeber rund ums Geld. Nach einer Banklehre sowie dem Studium der VWL und der Geschichte machte er sein Volontariat bei einer großen Tageszeitung. Es folgten einige Berufsjahre als Redakteur und eine lange Elternzeit. 2006 heuerte Hofinger bei Deutschlands größter Wirtschaftszeitung aktiv an. In seiner Freizeit spielt er Schach und liest, gerne auch Comics.

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