Düsseldorf. Können eigentlich auch Fernwärme-Kunden bei den Energiekosten sparen? Häufig ja – und das geht sogar ganz einfach!

„Wer Fernwärme bezieht, kann einmal pro Jahr die Anschlussleistung vermindern, auch im laufenden Vertragsverhältnis.“ So erklärt es Christina Wallraf, Energiereferentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Dazu muss man wissen: Diese Anschlussleistung, auch Wärmeleistung genannt, ist die maximal vom Energieversorger bereitgehaltene Wärmemenge. Sie soll so berechnet sein, dass wenigstens 20 Grad erreicht werden, auch wenn es draußen Stein und Bein friert. Aber: „Oftmals ist die Leistung zu hoch kalkuliert“, sagt Wallraf. Dazu kann es zum Beispiel kommen, wenn Dank neuer Fenster der Energiebedarf niedriger ist als zuvor. Wird die Anschlussleistung dann nicht angepasst, steht dauerhaft mehr Wärme bereit, als eigentlich benötigt wird: „Die Verbraucher zahlen dadurch einen zu hohen Grundpreis.“

Eine Faustformel hilft bei der Einschätzung der angemessenen Anschlussleistung

Ob die eigene Anschlussleistung angemessen oder aber viel zu hoch ist, das lässt sich mit einer Faustformel prüfen. Die nötigen Angaben stehen auf der Jahresabrechnung: Anschlussleistung und Energieverbrauch.

Teilt man den Energieverbrauch in Kilowattstunden durch die Anschlussleistung in Kilowatt, erhält man die sogenannten Vollbenutzungsstunden. „Je höher dieser Wert ist, desto besser ist die Auslastung“, so die Expertin. Liegt der Wert aber bei 1.000 oder darunter, lässt sich in der Regel problemlos sparen! Bei der Bestimmung der tatsächlich angemessenen Anschlussleistung hilft zum Beispiel ein Energieberater.

Vermuten Mieter, dass die Anschlussleistung zu hoch ist, müssen sie sich für die Berechnung an ihren Vermieter wenden. Denn aus der Heizkostenabrechnung gehen die notwendigen Daten in der Regel nicht hervor. Außerdem kann die Reduzierung sowieso nur der jeweilige Eigentümer beantragen. „Das geht formlos per Schreiben an den Energieversorger“, sagt Wallraf. „Und sofern die Leistung nicht um mehr als 50 Prozent reduziert werden soll, braucht man dafür auch keinen speziellen Nachweis.“ Werde eine noch größere Reduktion der Wärmeleistung gewünscht, müsse der Verbraucher allerdings belegen, dass er statt der bisher ausschließlich genutzten Fernwärme inzwischen auch erneuerbare Energie zur Wärmegewinnung nutzt.

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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