Briefmarkensammler werden es bedauern, doch in Zukunft dürften immer mehr Postwertzeichen ganz ohne Bildchen aus dem heimischen Drucker kommen oder als nüchterner Buchstaben- und Zahlencode handschriftlich auf Postkarten oder Briefe wandern. Die neue „Post & DHL“-App wird diesen Trend beschleunigen, fallen mit ihr doch bisherige Zusatzkosten weg. Was die Anwendung sonst noch kann, erklärt Post-Pressesprecher Alexander Edenhofer.

Mobile Briefmarke: Das Porto für Sendungen steckt im notierten achtstelligen Zeichencode

Schon länger konnten sich Postkunden einen Code aus Nummern und Zahlen auf das Handy schicken lassen. Der wurde dann als Ersatz für die normale Briefmarke auf Karte oder Briefumschlag geschrieben. Den Weg zur Postfiliale konnten sich Kunden auf diese Weise sparen. Das Problem: Der auch „Mobile Briefmarke“ genannte Code wurde per SMS verschickt und kostete 39 Cent Aufschlag zum üblichen Porto. Das „Handyporto“ ist mittlerweile Geschichte.

Stattdessen gibt es seit Kurzem die „Post & DHL“-App. „Mehrkosten fallen durch die Nutzung der neuen App weg“, so Post-Sprecher Edenhofer. Gezahlt werde nur das Porto, also 80 Cent für einen Standardbrief zum Beispiel. Dafür gibt es dann einen alphanumerischen Code, den der Kunde auf die Sendung schreibt und der von den Lesemaschinen der Post automatisiert erkannt, ausgelesen und entwertet wird. Download für iOS und Android: dhl.de

Wer die kostenfreie Anwendung heruntergeladen hat, wählt unter „Versenden“ entweder die Paketsparte oder den Bereich Briefe, wo zwischen Standardbriefen, Kompaktbriefen, Großbriefen und Postkarten unterschieden werden kann. Ein Portoberater hilft bei der richtigen Frankierung. Wer dann „Als Code zum Beschriften“ anklickt, bekommt von der App einen achtstelligen Code präsentiert, der handschriftlich auf die Sendung übertragen werden muss. In der Zeile darüber muss außerdem „#Porto“ geschrieben werden. 

Mobile Briefmarke gilt nur für Inlands-Sendungen

„Wir gehen davon aus, dass die Digitalisierung immer weiter zunimmt, auch im Post- und Paketbereich“, erläutert Alexander Edenhofer das neue Angebot, das auch bei der Suche nach der nächsten Postfiliale oder den Leerungszeiten des Briefkastens um die Ecke hilft. Die „Mobile Briefmarke“ gelte jedoch nur für Inlands-Sendungen. Bezahlen könne man in der App bisher zudem nur mit einem Konto des Bezahldienstleisters Paypal, andere Bezahlmöglichkeiten sollten jedoch folgen, so der Sprecher.

Der Code sollte gut lesbar mit Kugelschreiber oder feinem Filzstift notiert werden und auf Briefumschlägen oben rechts stehen. Auf Postkarten muss er neben dem vorgedruckten Kasten für Briefmarken notiert werden, nicht darauf.

Alternative zum Zeichencode: Ein QR-Code auf dem heimischen Drucker ausgedruckt

Wahlweise könnten laut Edenhofer über die App auch Briefmarken in Gestalt eines sogenannten Matrixcodes (ähnlich einem QR-Code) auf dem heimischen Drucker ausgedruckt werden. Auch per Handy sei dies möglich, etwa per Bluetooth-Datenübertragung. Ein bestimmtes Druckerpapier sei dafür nicht nötig.

Unleserlicher Briefmarken-Code: Wie geht die Post mit Stornierungen oder Fehlern um?

Wer versehentlich eine falsche „Marke“ gekauft hat oder sie doch nicht braucht, kann sie innerhalb von 14 Tagen über den Kundenservice stornieren. Das passiert mithilfe der Auftragsbestätigungsnummer, die per Mail nach dem Kauf verschickt wird. Sollte der Code von den Lesemaschinen nicht ausgelesen werden können, etwa weil er unleserlich geschrieben wurde, greifen laut Post „weitere Prozesse in der betrieblichen Bearbeitung, die auch bei anderen Frankierarten greifen, um die Freimachung entsprechend zu erkennen“.

Wenn die „Mobile Briefmarke“ definitiv nicht erkennbar ist, den Portowert des Produktes nicht erfüllt oder fehlerhaft ist, würden die Sendungen entweder an den Versender oder Empfänger mit Nachentgelt weitergeleitet. Bei Fällen von bewusst ungültiger, gefälschter oder manipulierter Frankierung komme der „pauschalierte Schadenersatz“ zum Tragen: „Dann erheben wir zusätzlich zum fälligen Entgelt ein erhöhtes Einziehungsentgelt in Höhe von 50 Euro“, so Post-Sprecher Edenhofer.

Sendungen verfolgen mit klassischer Briefmarke

Digitaler ist jetzt auch die klassische Briefmarke aus dem Laden. Die Deutsche Post will das erste Motiv mit zusätzlichem Matrixcode auf den Markt bringen. Nutzer der „Post & DHL“-App können das schwarz-weiße Mini-Labyrinth einscannen, um dann Informationen zur Briefmarke abzufragen oder den Sendungsverlauf nachzuverfolgen.

Aber Achtung: Es handele sich nur um eine „rudimentäre Track- und Tracefunktion“, so Post-Sprecher Edenhofer: „Eine lückenlose Nachverfolgung wie bei einem Paket oder Einschreiben ist nicht möglich.“ Zu sehen sei lediglich, wann der Brief im Verteilzentrum des Zielorts eingetroffen sei, nicht aber die Zustellung beim Empfänger. Dies sei auch in Zukunft nur per Einschreiben möglich, was mindestens 2,20 Euro zusätzlich bedeutet. „Wir gehen davon aus, dass ab 2022 diese Matrixcodes auf allen Briefmarken zu finden sein werden“, so Edenhofer. Aussterben wird die gute alte Briefmarke so schnell wohl nicht, ihr Äußeres wird sich jedoch ändern.

Mobile Briefmarke: Der Code bleibt jahrelang gültig

Seit Dezember 2020 kann man mit der App „Post & DHL“ das für Briefe oder Postkarten jeweils nötige Porto kaufen: in Form eines Codes, der die Briefmarke ersetzt. Der Code wird jeweils handschriftlich auf die Sendung übertragen und kann natürlich nur einmal verwendet werden. Laut dem Kleingedruckten sollte so eine „mobile Briefmarke“ aber nur 14 Tage ab Kaufdatum gültig sein und danach ersatzlos verfallen. Dagegen wehrte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen – und gewann nun auch in zweiter Instanz: Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Befristung „Käufer unangemessen benachteiligt und insoweit unwirksam ist“ (13.6.23, 3 U 148/22). Damit gilt auch hier die sehr oft übliche Verjährungsfrist von drei Jahren. 

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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