Nürnberg/Köln. Im Zuge der Corona-Krise ist die Arbeitslosigkeit deutlich gestiegen. Direkte Folge: rund eine Million Menschen bezieht Monat für Monat Arbeitslosengeld. Diese Sozialleistung, die Brüche im Berufsleben vorübergehend abfedern soll, wird über eine Pflichtversicherung finanziert, in die die Betriebe und die Beschäftigten je zur Hälfte einzahlen müssen – insgesamt 2,4 Prozent vom Brutto.

Dafür gibt es im Fall des Falles nicht „nur“ das Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit zahlt dann auch die Beiträge an die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Arbeitslosengeld gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen

Allerdings bekommt nicht jeder, der zuvor beschäftigt war, einfach sofort Arbeitslosengeld. Dafür gelten insgesamt vier Voraussetzungen. Erstens muss man sich natürlich arbeitslos melden. Zweitens muss man in der Lage sein, wenigstens 15 Stunden pro Woche arbeiten zu können.

Drittens muss man sich aktiv um eine neue Stelle bemühen, so Thorsten Müller von der Agentur für Arbeit in Köln. „Wie dieses ,Bemühen‘ konkret nachzuweisen ist, das wird mit dem Vermittler abgesprochen und in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten.“ Wenn Arbeitslose nicht ausreichend daran mitwirken, wieder in Lohn und Brot zu kommen, droht eine Kürzung des Arbeitslosengelds. Zu diesem Mitwirken gehört laut Müller, sich auf vorgeschlagene Stellen zu bewerben oder an Lehrgängen teilzunehmen.

Arbeitssuchend melden sollte man sich denn auch schnellstmöglich, nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde. „Dauert es bis zum Vertragsende weniger als drei Monate, muss man sich innerhalb von drei Werktagen arbeitssuchend melden“, betont der Experte. Wird die Kündigung erst in frühestens sechs Monaten wirksam, ist der Stichtag spätestens drei Monate vorher.

Wie lange man Arbeitslosengeld bekommt, hängt auch vom Alter ab

Viertens schließlich muss man sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen, um Arbeitslosengeld zu bekommen. In der Regel sind mindestens 12 der 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit nötig. „Dabei können allerdings auch Kranken- oder Elternzeiten mitzählen“, so Müller.

Sind alle Bedingungen erfüllt, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie lange es gezahlt wird, hängt vor allem von der Dauer der Beschäftigung sowie ab 50 Jahren auch vom Alter ab (detailliert erklärt das unsere Tabelle unten).

Wie viel Arbeitslosengeld es gibt, das richtet sich nach dem persönlichen Einkommen der letzten zwölf Monate. Daraus wird ein pauschaliertes Netto-Entgelt berechnet – und davon gibt es dann 60 Prozent. Sind Kinder im Haushalt, gibt es 67 Prozent.

Für Kurzarbeiter, die dann doch arbeitslos werden, gilt eine Art Bestandsschutz

Hat man zuvor schon Kurzarbeitergeld bezogen, ist das kein Nachteil: „Das Arbeitslosengeld wird dann auf Basis des eigentlichen Lohns kalkuliert“, sagt Müller. So einen Bestandsschutz gibt es auch, wenn man eine schlechter bezahlte Stelle annimmt: „Endet das neue Arbeitsverhältnis nach weniger als einem Jahr, wird das Arbeitslosengeld wieder nach dem früheren Einkommen berechnet.“

Wer während der Arbeitslosigkeit seine finanziellen Mittel aufstocken möchte, darf „nebenher“ jobben – aber nur, wenn dies weniger als 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nimmt. Doch Achtung: Der Verdienst wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sofern er 165 Euro übersteigt. „Eine Ausnahme gilt für langjährige Nebeneinkommen“, erklärt Müller. Wenn zum Beispiel ein Arbeitsloser schon längere Zeit vor dem Verlust seiner Stelle zusätzlich einen 450-Euro-Job hatte, gilt Bestandsschutz: Das Einkommen aus dem Mini-Job wirkt sich dann nicht mindernd aus.

Übrigens: Auch Arbeitslose müssen sich gegebenenfalls krank melden. Und sie dürfen Urlaub machen – aber nicht etwa nach Belieben. Dafür gibt es 21 Tage pro Jahr, die beim Arbeitsvermittler zu beantragen sind.

Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?

Wenn man aus den
letzten fünf Jahren
mindestens so viele
versicherungspflichtige
Zeiten mitbringt ...
... und gegebenenfalls
außerdem mindestens
so alt ist ...
... kann man höchstensso lange
Arbeitslosengeld bekommen
12 Monate 6 Monate
16 Monate  8 Monate
20 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate
30 Monate50 Jahre15 Monate
36 Monate55 Jahre18 Monate
48 Monate58 Jahre24 Monate

Voraussetzung: Mindestens zwölf der letzten 30 Monate sind mit versicherungspflichtigen Zeiten belegt; vereinfachte Darstellung; Quelle: Sozialgesetzbuch

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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