Die schicke Villa im Süden Gran Canarias war einfach zu schön, um wahr zu sein. Beheizter Pool, Meerblick, Garten – und das zu einem unschlagbar günstigen Preis. Klar, dass die Familie aus Bayern gleich buchte. Doch direkt nach der Landung wird klar: Da ist etwas gewaltig faul. Niemand wartet am Airport. Niemand ruft an und nennt eine Adresse. Und auf Anrufe bei der Buchungsagentur wird nicht reagiert. Die Familie ist einem Fake-Angebot aufgesessen.

„Die sind richtig gut gemacht, von echten Angeboten kaum zu unterscheiden“, sagt der Kölner Social-Media-Experte Felix Beilharz. Er hat sich für sein Buch „#Fake“ auch auf die Spur von Fake-Ferienhäusern gemacht. Diese Internetseiten ließen sich mittlerweile schnell aus bestehenden Baukastensystemen bei Internetprovidern erstellen und ähnelten dabei teilweise sogar offiziellen Seiten von namhaften Reiseanbietern oder Fluggesellschaften.

Abzocker verlangen Vorkasse

Die Verbraucherzentrale NRW beobachtet ebenfalls ein solches Vorgehen und kennt weitere Betrugsmaschen: „Oft werden Reiseschnäppchen auch in sozialen Netzwerken angeboten“, heißt es dort. „Die Kommunikation läuft dann meist über diese Seite oder bei neuen Reiseseiten über Messengerdienste wie Whatsapp & Co.“ Auch bei großen Reiseanbietern wie booking.com, AirBnB oder fewo-direkt gebe es Fake-Angebote. Die seien nur sehr schwer von den echten Angeboten zu unterscheiden. All diesen Abzockmaschen ist gemein: Sie verlangen Vorkasse.

Ähnliche Betrügereien gibt es auch auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Lesen dazu auf aktive online.de, wie man gefälschte Immobilienanzeigen erkennt.

Impressum checken, mit Google Angaben prüfen

Wie kann man vorbeugen? Zunächst einmal ist es wichtig, nach einem Impressum zu suchen. Auch lohnt es sich zu googlen, ob es das Angebot auch auf Plattformen wie etwa Booking.com gibt. „Das ist keine Sicherheit, weil auch hier Angebote gefälscht sein könnten, aber es ist ein erster Anhaltspunkt. Und wenn man hier bucht, hat man zumindest einen Ansprechpartner“, so Experte Beilharz.

Oft kann man auch über die Portale zahlen – und hat dann eine Chance, sein Geld zurückzubekommen. „Lesen Sie die Bewertungskommentare und googlen Sie bei unbekannten Plattformen den Namen in Kombination mit dem Begriff ,Fake’. So checken Sie, ob diese bereits als Betrüger aufgefallen sind", rät der Experte. Eine weitere effektive Variante, Betrügern auf die Spur zu kommen: Bei Google Maps checken, ob an der angegebenen Adresse überhaupt ein Haus steht. Ist das nicht der Fall, sollte man misstrauisch werden.

Zahlungsmethoden unter die Lupe nehmen

Beilharz hat die Erfahrung gemacht, „dass man bei Fakes oft nicht direkt online buchen, sondern in einem zweiten Schritt per Mail nur eine Reservierungsanfrage stellen kann. Das sollte immer stutzig machen.“ Er empfiehlt, auch die Zahlungsmethoden genau unter die Lupe zu nehmen. Generell gilt: Zahlung per Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal bietet mehr Schutz als eine einfache Überweisung, weil man hier zeitnah noch eine Chance hat, das Geld zurückzubuchen. Bei Paypal gilt: Nicht die Option „an Freunde senden“ auswählen. Und auf keinen Fall Western Union oder Ähnliches nutzen: Dort hat man die Möglichkeit des Zurückbuchens nämlich nicht.

Betrug bei Privatunterkünften: Manchmal sieht es einfach zu schön aus

Die Verbraucherzentrale NRW rät zudem, auf den Webseiten vorab nach Gütesiegeln zu schauen und diese auch anzuklicken. So ist man sich sicher, dass man wirklich beim Aussteller der Gütesiegel landet. Und: „Zu professionelle Bilder bei Privatunterkünften sollten ebenfalls stutzig machen: Prüfen Sie hier genau, ob die gezeigten Ansichten überhaupt stimmig sind“, raten die Experten.

Was ist zu tun, wenn man auf einen Fake reingefallen ist?

Vor allem schnell handeln, lautet die Devise. „Umgehend die Bank oder die Kreditkartenfirma informieren und checken, ob man bereits gezahltes Geld zurückholen kann oder sich Zahlungen stoppen lassen“, so der Rat der Verbraucherzentrale. „Alle Belege und Nachrichten rund um die Buchung und die Bezahlung gut dokumentieren, unbedingt die Polizei informieren und Strafanzeige wegen Betrugs stellen.“

Wie sollte man vorgehen, wenn der Betrug erst vor Ort bemerkt wird?

Dann auch hier schnell zur Polizei am Urlaubsort gehen, alle Dokumente und Nachrichten sichern und vorzeigen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass man sein Geld wiedersieht. Es bleibt dann nichts anderes übrig, als vor Ort eine neue Unterkunft zu suchen – oder wieder abzureisen.

Marie Schäfers
Autorin

Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.

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