Wenn ältere Arbeitnehmer ihre Rente planen, zeigt sich oft, dass noch etwas getan werden muss, wenn sie ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter halten möchten. Es ist auch mit Anfang 50 noch nicht zu spät zum Sparen – schließlich bleiben ja noch 10 bis 15 Jahre Zeit. Doch geht das auch mit einer Betriebsrente? Was man dabei beachten sollte, erklärt Thomas Hentschel, Referent für Finanzen bei der Verbraucherzentrale NRW.

Bei einigen Angeboten gibt es Altersgrenzen

„Für ältere Arbeitnehmer gelten bei der Betriebsrente grundsätzlich dieselben staatlichen Förderregeln wie für jüngere“, erklärt Thomas Hentschel, Referent für Finanzen bei der Verbraucherzentrale NRW. Er rät jedem Interessierten, unabhängig vom Alter, sich kritisch mit den Vor- und Nachteilen einer Betriebsrente auseinanderzusetzen und genau zu rechnen.

Gut zu wissen: Bei einigen Angeboten gibt es Altersgrenzen, vielfach muss man bis zum 55. Lebensjahr anfangen zu sparen. Deshalb sollte man sich frühzeitig beim Arbeitgeber nach den Regelungen erkundigen und gegebenenfalls rechtzeitig abschließen.

Wie auch bei Jüngeren handelt es sich bei den Beiträgen für die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente oft um eine sogenannte Brutto-Entgeltumwandlung. Es ist also Gehalt, für das man gearbeitet hat und das dem Arbeitnehmer zusteht. Auf aktiv-online.de erklären wir noch einmal ganz genau, was man über diese Art der betrieblichen Altersvorsorge wissen sollte. Tipp vom Experten. „Man sollte vor dem Abschluss genau nachfragen, ob die Umwandlungsbeträge tatsächlich vollständig für die Rente zur Verfügung stehen.“

Langfristig bis zur Rente sparen bringt am meisten Rendite

Wie immer beim Sparen fürs Alter bringt es aber nichts, spontan einen Vertrag abzuschließen und kurz darauf wieder zu beenden, weil das Geld nicht reicht. „Die Umwandlungsbeträge sollten grundsätzlich immer so bemessen sein, dass man sie sich auch langfristig leisten kann“, rät Hentschel.

Sparer um die 50 haben naturgemäß nicht mehr viel Zeit, um bei finanziellen Engpässen mit dem Sparen einige Jahre auszusetzen und später wieder einzusteigen. Der Finanzexperte rät älteren Sparern deshalb, nur dann eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, wenn sie die Beträge für die Betriebsrente aller Voraussicht nach auch wirklich bis zum Rentenbeginn aufbringen können.

Bekanntlich wird bei Entgeltumwandlung der zu sparende Betrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen, nicht erst vom Netto. Damit zahlt man weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Im Gegenzug ist die ausgezahlte Rente steuerpflichtig. Gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte müssen außerdem Sozialabgaben abführen, Privatversicherte nicht. Durch diese Abgaben reduziert sich der Auszahlungsbetrag oft spürbar.

Der Trick mit dem Freibetrag

Wie bei fast jedem anderen Sparprodukt können Sparer um die 50 auch bei der Betriebsrente aufgrund der niedrigen Zinsen und der relativ kurzen Ansparzeit keine Riesen-Auszahlungen mehr erreichen. Bei kleinen Renten aber ist eine gesetzliche Regelung besonders interessant. Sie betrifft derzeit Renten bis 164,50 Euro, und dieser Wert steigt üblicherweise fast jedes Jahr leicht an. „Liegt die Betriebsrente unter diesem Wert, ist sie zwar steuerpflichtig, aber für gesetzlich Krankenversicherte vollständig sozialabgabenfrei“, erklärt der Experte. Dann spart man also doppelt: Sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase werden in bestimmten Grenzen keine Sozialabgaben erhoben.

Dabei gelten die derzeit 164,50 Euro bei der Krankenversicherung als Freibetrag, sodass die Krankenkassenbeiträge nur auf den darüber liegenden Teil der Rente erhoben werden. In der Pflegeversicherung ist der Betrag dagegen eine Freigrenze. Das bedeutet: Liegt die Extra-Rente auch nur einen einzigen Cent darüber, werden auf die gesamte Zahlung Beiträge zur Pflegeversicherung fällig.

Eine Betriebsrente lohnt sich umso mehr, je höher der Arbeitgeber-Zuschuss ist

Weil die Beiträge für die Betriebsrente sozialabgabenfrei sind, zahlt man weniger in die Rentenversicherung ein, und damit fällt die gesetzliche Rente geringer aus. „Eine Betriebsrente lohnt sich nur, wenn sie höher ist als die Einbuße bei der gesetzlichen Rente “, erklärt Hentschel.

Im deutschen Rentensystem ist es kaum möglich, vorab zu berechnen, wie hoch die Einbußen bei der gesetzlichen Rente im Einzelfall tatsächlich ausfallen werden. Modellrechnungen der Verbraucherzentralen haben jedoch eine ungefähre Richtschnur ergeben. „Nach unseren Berechnungen lohnen sich Betriebsrenten normalerweise erst dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von mehr als 20 Prozent zahlt“, sagt Hentschel. Das tun inzwischen sehr viele Unternehmen, manche übernehmen sogar mehr als die Hälfte der Beiträge. Als Faustregel kann man sich hier merken: Je mehr der Arbeitgeber zuschießt, desto eher lohnt die Betriebsrente.

Mindestens 15 Prozent Zuschuss sind mittlerweile Pflicht

Dazu sollten Sparer wissen, dass die Arbeitgeber inzwischen verpflichtet sind, mindestens 15 Prozent Zuschuss zu den Einzahlungen zu leisten. Das gilt ab 2022 auch für Altverträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Doch Vorsicht, hier sollten gerade ältere Arbeitnehmer ganz genau rechnen.

„Der Arbeitgeber-Zuschuss ist nur Pflicht, wenn das Unternehmen durch die Entgeltumwandlung tatsächlich auch selbst Sozialabgaben spart“, erläutert Hentschel. Bei Gutverdienern, deren Einkommen über der für die betriebliche Altersvorsorge maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 7.050 Euro brutto pro Monat liegt, spart das Unternehmen überhaupt keine Sozialabgaben – und ist damit auch nicht verpflichtet, den 15-Prozent-Zuschuss zu zahlen. Da Ältere häufig gut verdienen, sollten sie genau nachfragen, welche Zuschüsse sie vom Arbeitgeber tatsächlich erhalten.

Allzu viel sparen lohnt sich häufig nicht

Manche Arbeitnehmer um die 50 wollen in den letzten Jahren beim Sparen richtig Gas geben und so viel wie möglich zur Seite legen. Auch hier sollte man aufpassen. „In der Ansparphase sind maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei“, erläutert Hentschel. Derzeit liegt diese bei 7.050 Euro pro Monat, das entspricht einem Umwandlungsbetrag von 282 Euro, die man pro Monat ansparen kann. Zusätzlich sind 4 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze zwar steuerfrei, aber nicht sozialabgabenfrei.

Fazit: Ältere Beschäftigte, die über eine Betriebsrente nachdenken, sollten also – genau wie jüngere – detailliert nach den tatsächlichen Arbeitgeber-Zuschüssen fragen, ganz genau prüfen, welche Abzüge sie im Alter zu erwarten haben, und sich im Zweifel neutral beraten lassen.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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