Der Gebrauchtwagenmarkt floriert. 2020 wechselten in Deutschland 7,02 Millionen Pkw den Halter, zwischen Januar und August 2021 waren es schon 4,6 Millionen. Rund die Hälfte der verkauften Autos war mindestens acht Jahre alt. Das heißt: Mängel drohen überall, wer beim Gebrauchtwagenkauf nicht aufpasst, kann in üble Kostenfallen treten. Elke Hübner und Heinz-Gerd Lehmann vom ADAC Nordrhein erklären, worauf Privatkäufer achten sollten.

Grundsätzlich: Das Auto gut prüfen

Auch Laien können erkennen, ob das Auto hält, was der Verkäufer verspricht, oder ob es sich nur um einen Blender mit vielen verdeckten Mängeln handelt. Käufer sollten sich auf jeden Fall genug Zeit für die Begutachtung des Wagens nehmen und sich nicht vom Anbieter unter Zeitdruck setzen lassen. Hier die wichtigsten Punkte für den Check.

Schweißnähte und Spaltmaße des Fahrzeugs untersuchen

Wenn im Kaufvertrag der Wagen als „unfallfrei“ deklariert wurde, ist das gut und schön. Aber war das Autoleben tatsächlich frei von größeren Schäden? Hier hilft ein Blick auf die Spaltmaße, also auf die Abstände zwischen nebeneinanderliegenden Blechteilen. Sind sie ungleichmäßig, könnten Teile unter Umständen nach einem Unfall ausgetauscht worden sein. Heinz-Gerd Lehmann, Technik-Experte des ADAC Nordrhein, empfiehlt auch, sich die Köpfe von Schrauben gut anzusehen, die zum Beispiel in den Scharnieren von Türen und der Motorhaube sitzen. „Abgeplatzter Lack deutet darauf hin, dass eventuell etwas ausgetauscht wurde.“

Ungleichmäßige Schweißnähte seien ein ähnlicher Hinweis, denn die originalen Schweißnähte der Hersteller seien in der Regel fein und eben. Natürlich gilt es, die Lackierung des gesamten Autos in Augenschein zu nehmen. „Bei geschlossenen Türen sollte man seitlich gegen das Licht auf die Karosseriefläche schauen“, sagt Heinz-Gerd Lehmann: „Wenn dort ungleichmäßige Strukturen zu sehen sind, kann dies darauf hindeuten, dass mal etwas ausgebeult oder gespachtelt wurde.“ Windschutzscheibe und Felgen sollten nicht durch Steinschlag und Schrammen beschädigt worden sein und die Profile der Reifen mindestens 2,5 Millimeter tief sein.

Auf aktiv-online geben wir hilfreiche Tipps, wo Sie gute Autoersatzteile kaufen können.

Im guten Zustand? Was man bei den Reifen beachten sollte

Winterreifen sollten laut ADAC nicht älter als acht Jahre sein, Sommerreifen dürfen zehn Jahre nicht überschreiten. Auskunft über das Alter der Reifen gibt die sogenannte DOT-Nummer an der Reifenflanke, die sich immer in einem Oval und nur auf einer Reifenseite befindet. Die ersten beiden Ziffern geben die Produktionswoche an, die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr.

Gerade bei gebrauchten Elektrofahrzeugen rät Heinz-Gerd Lehmann dazu, sich auch die Bremsscheiben anzusehen. Da diese Bauteile bei E-Autos wegen der sogenannten Rekuperation (Energierückgewinnung) kaum beansprucht würden, sei die Gefahr der Rostbildung größer als bei Autos mit herkömmlichem Antrieb.

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Gebrauchtwagenkauf: Auch die Nase entscheidet

Der Innenraum-Check sollte zunächst alle technischen Funktionen umfassen. Funktionieren Lüftung, Klimaanlage und elektrische Fensterheber? Ist der allgemeine Zustand der Sitze und Verkleidungen okay? Riecht es streng? „Muffiger Geruch könnte auf Feuchtigkeit hinweisen“, sagt Heinz-Gerd Lehmann.

Autokäufer sollten in diesem Fall auch prüfen, ob die Teppiche trocken sind. Natürlich gelte es bei alten Autos gewisse Abstriche beim Gesamtzustand zu machen: „Aber es gibt auch sehr gepflegte Fahrzeuge mit hohen Laufleistungen.“

Blick in den Motorraum des Autos nicht vergessen

Der Blick in den Motorraum darf auf keinen Fall bei der Überprüfung fehlen. „Auch da ist der erste Eindruck wichtig“, sagt der Kfz-Meister des ADAC Nordrhein. Ein total verdreckter Motorraum sei jedenfalls nicht vertrauenswürdig. „Man sollte auch mit der Taschenlampe hineinleuchten und nach Undichtigkeiten suchen“, so der Experte.

Gibt der laufende Motor komische Geräusche von sich, könnten schon bald teure Reparaturen anstehen. Möglich ist es auch, das Auto vom ADAC oder einer anderen Werkstatt durchchecken zu lassen. Auf der Hebebühne wird der Wagen dann auch von unten untersucht.

Welche Papiere für den Autokauf wichtig sind

Der Kauf von privat birgt laut Elke Hübner, beim ADAC Nordrhein für die Abteilung Verbraucherschutz und Recht zuständig, eine große Chance: „Dadurch, dass ich den Nutzer vor mir habe, kann ich viel mehr darüber herausfinden, wie das Fahrzeug genutzt wurde und wie und wo es repariert wurde.“ Heinz-Gerd Lehmann empfiehlt, sich vom Verkäufer Rechnungen über die geleisteten Reparaturen und Inspektionen vorlegen zu lassen. Darüber ließen sich auch Rückschlüsse auf die tatsächliche Kilometerleistung ziehen. Denn der Tachostand lasse sich mittlerweile leicht manipulieren.

Ein Serviceheft mit Informationen über Wartungen sei ebenfalls sinnvoll, in moderneren Fahrzeugen jedoch würden Werkstattaufenthalte oft nur noch elektronisch erfasst, so Lehmann. In diesem Fall könne man sich die Historie des Fahrzeugs zwar von der Werkstatt ausdrucken lassen: Wurden jedoch Reparaturen von unterschiedlichen Werkstätten vorgenommen, sei die Rekonstruktion der Fahrzeuggeschichte unter Umständen sehr aufwendig. Bestehen sollten potenzielle Autokäufer auf jeden Fall auf einer Bedienungsanleitung: „Denn die Autos werden immer komplexer ausgestattet.“

Probefahrt: Mindestens 30 Minuten hinterm Steuer sitzen

Ohne eine Ausfahrt sollte kein Auto gekauft werden, so der Experte des ADAC. „Man sollte in verschiedenen Geschwindigkeiten fahren und auch ein Stück auf der Autobahn zurücklegen.“ Besonderes Augenmerk sollten Autokäufer dabei auf ungewöhnliche Geräusche und Vibrationen legen.

Weiterhin gilt es, die Bremstätigkeit zu prüfen und die Funktion des Getriebes. Springt der Motor nicht gut an, ist dies kein gutes Zeichen. Laut Lehmann sollte die Probefahrt mindestens eine halbe Stunde dauern. Vorher sollte aber geklärt werden, wie das Auto versichert ist. Eine Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Fahrzeug bietet der ADAC auf adac.de.

Den möglichen Vertrag genau prüfen

Aber nicht nur das Auto will gut unter die Lupe genommen werden, auch beim Vertrag lauern Fallstricke. So versuchen laut Elke Hübner einige Anbieter gebrauchter Autos, die sogenannte Sachmängelhaftung mit einem Trick zu umgehen. Der Hintergrund: Bei einem Gebrauchtwagen muss der gewerbliche Verkäufer mindestens eine einjährige Gewährleistung für Mängel einräumen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeug-Übergabe bestanden und über den normalen Verschleiß hinausgehen.

Dazu sind allerdings nur gewerbliche Verkäufer verpflichtet, private Anbieter nicht. Mancher gewerbliche Verkäufer trage aber nicht den Namen seines Unternehmens im Kaufvertrag ein, sondern eine Privatperson, in dessen Auftrag er das Auto verkauft. Übersieht der Käufer solche Kommissionsgeschäfte, bleibt er später womöglich auf teuren Reparaturkosten sitzen – er hat ja offiziell von privat gekauft. Elke Hübner rät deshalb, sich genug Zeit zu nehmen, um den Vertrag genau durchzulesen und auch sämtliche Fahrzeugpapiere zu studieren.

Einen Muster-Kaufvertrag bietet der ADAC hier: adac.de/vertrag.

Garantien für ältere Autos sind nicht immer sinnvoll

So mancher Gebrauchtwagen-Händler gewährt neben der Sachmängelhaftung zusätzliche Garantien auf Mängelbeseitigung. Dabei handelt es sich um Versicherungen, die der Käufer unter Umständen extra bezahlen muss. Aber nicht immer ist laut Elke Hübner ein solcher Vertrag sinnvoll, da Reparaturkosten oft nicht oder nicht vollständig abgedeckt sind. In der Regel seien in der Garantie nur bestimmte Fahrzeugbauteile enthalten oder es ist eine Selbstbeteiligung des Käufers vorgesehen.

Denkbar ist auch, dass Ersatzteile bezahlt werden, aber nicht der vollständige Arbeitslohn – oder umgekehrt. „Je höher die Laufleistung des Autos ist, desto mehr Abzüge bei der Garantie gibt es in der Regel“, sagt Expertin Hübner: „Eine Garantieversicherung für ein zehn Jahre altes Auto mit 200.000 Kilometer Laufleistung lohnt sich unter Umständen nicht.“

Achtung: Auch Privatverkäufer können haften

Private Verkäufer müssen weder Garantien noch eine Sachmängelhaftung gewähren. Aber auch wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Vertrag korrekt ausgeschlossen hat, haftet er bis zu drei Jahre lang. Nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass er wissentlich Mängel verschwiegen oder falsche Garantiezusagen gemacht hat. „Die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits bei Übergabe existierte, trägt allerdings immer der Käufer“, sagt Elke Hübner. Das gelte auch für Unfallschäden. In der Praxis sei dieser Nachweis jedoch sehr schwer zu erbringen.

Kann der Käufer aber diesen Nachweis erbringen, hat er das Recht auf Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder bei gravierenden Mängeln sogar ein Rücktrittsrecht. Eventuell hat der Käufer sogar weitergehende Schadensersatzansprüche. Aber auch diese sind in der Praxis häufig nicht so einfach durchsetzbar.

Aufgrund der schwierigen Beweislage, kann es laut Elke Hübner manchmal sinnvoll sein, sich mit dem Verkäufer zu einigen und einen Nachbesserungsversuch zuzulassen, falls der Verkäufer ihn anbietet. Alternativ kann er eine Kaufpreisminderung verlangen. „Das muss sich der Käufer aber genau überlegen, denn mit der Bezahlung des Minderungsbetrages ist der Mangel noch immer am Fahrzeug vorhanden und der Nachbesserungs- und Rücktrittsanspruch erloschen“, so Elke Hübner.

Orientierungshilfe: Eine Checkliste, die man zum Händler oder zur Privatperson leicht mitnehmen kann, gibt es auch online beim ADAC unter adac.de/checkliste.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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