München. Der richtige Umgang mit Geld will gelernt werden – und dafür ist das Taschengeld ganz wichtig. Was sollten junge Eltern darüber wissen? aktiv hat sich beim Deutschen Jugendinstitut erkundigt.

„Entscheidend ist, dass das Kind wirklich frei über sein Taschengeld verfügen kann“, erklärt Alexandra Langmeyer, Leiterin einer Fachgruppe am Jugendinstitut. Auch wenn das Geld für (aus Sicht von Erwachsenen) überflüssigen Schrott draufgeht, sollten die Eltern nicht einschreiten. Für den erwünschten Lerneffekt müssen die Kinder nämlich immer wieder ihre eigenen Erfahrungen machen, ob nun mit Kaugummis oder auch mit Sammelkarten.

Fester Termin, feste Höhe, keine Ausnahmen: Beim Taschengeld ist die Planbarkeit pädagogisch ganz wichtig

„Das Taschengeld sollte regelmäßig und unaufgefordert gezahlt werden“, rät die Psychologin weiter. Und zwar zu festen Terminen und stets in der mit dem Kind besprochenen Höhe. Taschengeld darf nämlich weder Belohnung sein (etwa für gute Noten in der Schule) noch darf es zur Strafe gekürzt werden. Schließlich soll der Nachwuchs lernen, auch ohne Bezahlung das Richtige zu tun.

Empfohlen wird Taschengeld ab dem Schulalter, je nach Wünschen und Fähigkeiten des Kindes kann man auch etwas früher damit beginnen. Bis etwa zum zehnten Lebensjahr ist eine wöchentliche Auszahlung sinnvoll. Danach sollten die Eltern auf einen monatlichen Rhythmus umstellen, was für den Nachwuchs anfangs durchaus herausfordernd sein kann.

Wichtig dabei: kein Extra-Euro, kein Vorschuss! Wenn das Geld alle ist, ist es alle – auch das muss ja gelernt werden. Andererseits gilt aber, dass vom Kind selbst verdiente Kohle nichts an der Höhe des Taschengelds ändern darf. Das Gleiche gilt, wenn es mal ein Extra-Scheinchen zum Beispiel von der Oma gibt.

Die Taschengeld-Höhe steigt mit dem Alter an – dafür gibt es Orientierungswerte

Der Betrag steigt natürlich mit dem Alter des Kindes immer weiter an. Das Jugendinstitut nennt dafür die in unserer Tabelle gezeigten Richtwerte. Regelmäßige Termine für die Anhebung können zum Beispiel der Geburtstag des Kindes und/oder der Anfang eines neuen Schuljahrs sein.

Empfohlene Größenordnung (in Euro):

Alter Betrag
50,50 bis     1,00 pro Woche
61,00 bis     1,50 pro Woche
71,50 bis     2,00 pro Woche
82,00 bis     2,50 pro Woche
92,50 bis     3,00 pro Woche
1016,00 bis 18,50 pro Monat
1118,50 bis 21,00 pro Monat
1221,00 bis 23,50 pro Monat
1323,50 bis 26,00 pro Monat
1426,00 bis 31,00 pro Monat
1531,00 bis 39,00 pro Monat
1639,00 bis 47,00 pro Monat
1747,00 bis 63,00 pro Monat
ab 1863,00 bis 79,00 pro Monat

Quelle: Deutsches Jugendinstitut

Kleinere Kinder bekommen ihr Taschengeld selbstverständlich in bar. Ab etwa der fünften Klasse kann man dann ein spezielles Kinderkonto mit eigener Karte zum Geldabheben einrichten. So ein Konto gibt es bei den meisten Kreditinstituten kostenlos.

Bei Teenagern kann das Taschengeld mit einem Budgetgeld ergänzt werden

„Auch die Verknüpfung des Kontos mit Bezahl-Apps ist sinnvoll, damit das Kind den Umgang mit diesen Technologien erlernt“, sagt Expertin Langmeyer. Wobei Minderjährige nicht alle Anbieter uneingeschränkt nutzen können, es gibt da unterschiedliche Altersgrenzen. „Wichtig ist, dass die Bezahl-App für das Kind nur mit dem Konto des Kindes verknüpft wird – nicht etwa mit einem Konto der Eltern.“

Bei Jugendlichen kann man das Taschengeld um das sogenannte Budgetgeld ergänzen: Dabei bekommt das Kind einen festgelegten Betrag zusätzlich, der aber nur für bestimmte Dinge eingesetzt werden darf: etwa für Schulmaterial, Kleidung oder Kosmetik.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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